23.1039 · Anfrage · 2023-06-16
Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Erledigt
Wortlaut
In der Schweiz verdienen zwei neueste Entwicklungen im Bereich des Völkerstrafrechts Beachtung: die Anklageerhebung der Bundesanwaltschaft (BA) gegen Ousman Sonko wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie die Verurteilung von Alleu Kosiah wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. Alieu Kosiah war die erste Person, die in der Schweiz wegen internationaler Verbrechen vor Gericht gestellt wurde, seit 2011 die strafrechtlichen Bestimmungen zur Umsetzung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs im Schweizer Recht in Kraft traten. Laut dem letzten Tätigkeitsbericht der BA waren im Jahr 2022 im Bereich des Völkerstrafrechts 13 Vorabklärungen und 15 Strafverfahren hängig. In naher Zukunft sind weitere Anklageerhebungen wegen internationaler Verbrechen zu erwarten. Laut dem gleichen Tätigkeitsbericht der BA laufen jedoch von den 15 Strafverfahren 4 seit 7 bis 8 Jahren, 1 seit 9 bis 10 Jahren und 2 seit mehr als 10 Jahren. Im Fall von Alieu Kosiah vergingen zwischen seiner Verhaftung und der Anklageerhebung etwa 5 Jahre, im Fall von Ousman Sonko mehr als 6 Jahre. Die lange Dauer der Hälfte der im Jahr 2022 hängigen Verfahren lässt darauf schliessen, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes noch nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die Fälle mit der erforderlichen Effizienz zu bearbeiten; diese sind nämlich komplex und erfordern ein gewisses Fachwissen. Neben den erwähnten Strafverfahren beteiligen sich die BA und das Bundesamt für Polizei in der Schweiz an der weltweiten Beschaffung von Informationen über internationale Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begangen wurden. Es wurde sogar eine Taskforce eingerichtet. Ich möchte daher wissen:
1. Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind derzeit in der BA für Völkerstrafrechtsverfahren zuständig?
2. Wie viele dieser Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten Vollzeit an Völkerstrafrechtsverfahren?
3. Ist vorgesehen, dass die für die Fälle des Völkerstrafrechts zuständige Abteilung der BA zusätzliches Personal erhält? Innerhalb welcher Frist und wie viele Stellenprozente?
4. Wie viele Mitarbeitende der BA und des Bundesamtes für Polizei sind derzeit in der Taskforce Ukraine eingesetzt? Handelt es sich um längerfristige oder befristete Einsätze?
Stellungnahme des Bundesrates
Vorab stellt die AB-BA fest, dass die Zusammenarbeit zwischen der BA und fedpol auch in anderen Deliktfeldern von Schwierigkeiten geprägt ist.
Die AB-BA hat die BA ersucht, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Untenstehend die Antworten der BA im Detail:
1./2. Bei der Bundesanwaltschaft (BA) sind zwei Staatsanwälte und zwei Assistenzstaatsanwälte ausschliesslich im Bereich des Völkerstrafrechts tätig. Deren Pensum beträgt insgesamt 400 Stellenprozente.
3. Zurzeit ist keine weitere ausschliesslich für das Deliktsfeld Völkerstrafrecht bestimmte personelle Aufstockung in Umsetzung. Die Ressourcensituation wird jedoch regelmässig überprüft und es ist denkbar, dass sich in Zukunft eine weitere Verstärkung als notwendig erweisen wird. Im Rahmen eines flexiblen, optimierten Ressourceneinsatzes werden die vier Spezialistinnen und Spezialisten im Völkerstrafrecht regelmässig durch Staatsanwälte und Assistenzstaatsanwälte anderer Deliktsfelder unterstützt, soweit dies die Ressourcensituation in den betreffenden Deliktsfeldern erlaubt.
Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass für die effiziente und wirksame Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen zugleich auch eine genügende Anzahl kompetenter Ermittlerinnen/Ermittler und Analystinnen/Analysten bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) erforderlich ist. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft besteht diesbezüglich ein Ausbaubedarf, um die Verfahren der BA auch im Bereich des Völkerstrafrechts genügend unterstützen zu können.
4. Die Task Force der BA umfasst 17 Personen. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der BA-Leitung, aller operativer Abteilungen, der Kommunikation und des Generalsekretariats. Sie prüft und koordiniert alle Informationen, die die verschiedenen Zuständigkeiten der BA betreffen, namentlich im Bereich der Verfolgung von Kriegsverbrechen, Geldwäscherei, der Embargo-Thematik oder der internationalen Rechtshilfe. Die Task Force der BA beobachtet insbesondere die Lage, prüft Handlungsoptionen und steht im Austausch mit den im erwähnten Kontext involvierten Behörden. Sie tagt unter dem Vorsitz des Bundesanwalts in regelmässigen Abständen und zwar solange, wie es die Lage erfordert.