23.1062 · Anfrage · 2023-12-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In der WTO-Ministerkonferenz ist eine Aufweichung des Geistigen Eigentums vorgesehen. Die Schweiz war bis anhin klar in ihrer Position und hat die Bestrebungen der WTO, die Lockerung des Patentschutzes auf COVID-19 Therapeutika und Diagnostika auszuweiten, die dem Forschungsplatz Schweiz enormen Schaden zuführen würden, abgelehnt – auch gegen den Druck aus anderen Ländern.
Wie beurteilt der Bundesrat eine Ausdehnung des WTO-Beschlusses, bestimmte Vorschriften der TRIPS-Vereinbarung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie durch Zwangslizenzen aufzuheben? Vor allem mit Blick auf den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz und der Bereitschaft der Forschung, angemessen auf zukünftige Gesundheitskrisen zu reagieren?
Hält der Bundesrat an der einleitend beschriebenen Haltung fest und wird er diese Position auch in einem entsprechenden Mandat festhalten?
Auch in der WHO wird über die Schwächung des geistigen Eigentums im Rahmen eines neuen Pandemieabkommen diskutiert. Der Verhandlungstext der WHO untergräbt den Schutz des geistigen Eigentum und befürwortet die Offenlegung von Fachwissen, Geschäftsgeheimnissen und Technologietransfer. Wie beurteilt der Bundesrat diese für den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz besorgniserregende Entwicklung? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz einem solch schädlichen Abkommen nicht beitritt.
Stellungnahme des Bundesrates
Fragen 1 und 2:Der an der 12. ordentlichen WTO-Ministerkonferenz im Juni 2022 (MC12) verabschiedete TRIPS-Beschluss sieht eine Erleichterung für Entwicklungsländer bei der Zwangslizenzierung von Patenten für Covid-19-Impfstoffe vor. Im Vorfeld der 13. ordentlichen WTO-Ministerkonferenz (MC13), die vom 26. bis 29. Februar 2024 in Abu Dhabi stattfindet, wird diskutiert, ob dieser Beschluss auf Covid-19-Diagnostika und -Therapeutika ausgedehnt werden soll oder nicht. Es ist im Moment noch unklar, ob und in welcher Form diese Forderung gewisser WTO-Mitglieder an der MC13 tatsächlich behandelt wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine solche Ausdehnung weder nützlich noch erforderlich und für die Pandemievorsorge gar kontraproduktiv ist. Gemäss den vorliegenden statistischen Informationen besteht kein Mangel an Covid-19-Diagnostika oder -Therapeutika. Es gibt keine Belege, die nahelegen würden, dass der Schutz des geistigen Eigentums ein Hindernis für die Beschaffung von Covid-19-Diagnostika und -Therapeutika darstellt. Vielmehr war dieser Schutz eine wichtige Grundlage für die Entwicklung neuer Impfstoffe, Therapeutika und Diagnostika gegen Covid-19 und hat damit eine wirksame Bekämpfung der Pandemie überhaupt erst ermöglicht. Sollte die Forderung der Ausdehnung des MC12 TRIPS-Beschlusses auf Covid-19-Diagnostika und -Therapeutika anlässlich der MC13 gestellt werden, wird sich die Schweizer Verhandlungsdelegation nach Massgabe des bundesrätlichen Mandats dagegen aussprechen. Frage 3: Im Rahmen der Verhandlungen in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) tritt die Schweiz dafür ein, dass keine Diskussionen zu Themen geführt werden, die in den Zuständigkeitsbereich anderer internationaler Organisationen fallen. Dies betrifft insbesondere die handelsbezogenen Aspekte des geistigen Eigentums, für die die WTO zuständig ist. Die Schweiz setzt sich aktiv dafür ein, dass das Schutzniveau des geistigen Eigentums nicht gesenkt und somit der Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz nicht geschwächt werden. Gemeinsam mit den gleichgesinnten Staaten fordert die Schweiz in den WHO-Verhandlungen nachdrücklich, dass aus dem Verhandlungstext Passagen, die eine Aufweichung des Schutzes des geistigen Eigentums bewirken würden, gestrichen werden. Erst nach Abschluss der noch laufenden Verhandlungen, wenn der endgültige Inhalt des WHO-Pandemieabkommens vorliegt, wird die Schweiz, wie bei jedem völkerrechtlichen Abkommen, entscheiden, ob sie sich daran binden möchte.