23.1066 · Anfrage · 2023-12-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit am 1. Dezember 2023 die Regulierung des Wolfs begann, wurden mehrere dieser Tiere geschossen. Handelte es sich dabei um echte Wölfe, die durch internationale Übereinkommen geschützt sind, oder um ungeschützte Hybridtiere?
Stellungnahme des Bundesrates
Wolfshybride gelten als nicht einheimische Wildtiere. Die Erlegung eventueller Wolfshybriden erfolgt gestützt auf Artikel 8bis der Jagdverordnung (SR 922.01) und nicht im Rahmen der proaktiven Wolfsregulierung. Die Kantone informieren das Bundesamt für Umwelt bei einem entsprechenden Vorfall umgehend. Im genannten Zeitraum sind keine Meldungen eingegangen.