Längeren Spitalaufenthalt der Mutter kurz nach der Geburt beim Mutterschaftsurlaub und bei der Mutterschaftsentschädigung angemessen berücksichtigen
23.3015 · Motion · 2023-02-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass ein längerer Spitalaufenthalt der Mutter kurz nach der Geburt des Kindes beim Mutterschaftsurlaub und der Mutterschaftsentschädigung angemessen berücksichtigt wird. Der Bundesrat soll dazu verschiedene Varianten prüfen, wie das Anliegen umgesetzt werden kann und den diversen Situationen nach der Geburt Rechnung tragen, in denen Komplikationen auftreten können.
Begründung
Bei einem längeren Spitalaufenthalt des Neugeborenen haben Mütter seit dem 1. Juli 2021 Anspruch auf eine verlängerte Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung. Muss das Neugeborene während mindestens zwei Wochen unmittelbar nach der Geburt im Spital bleiben, wird der Mutterschaftsurlaub um die Dauer des Spitalaufenthalts verlängert, höchstens aber um acht Wochen. Auf diese Verlängerung haben nur Mütter Anspruch, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbstätig sein werden.
Im Gegensatz dazu ist ein längerer Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt nicht spezifisch geregelt. Die Mutter hat ab dem Tag der Geburt Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Der Mutterschaftsurlaub endet nach 14 Wochen. Muss die Mutter wegen Komplikationen längere Zeit im Spital bleiben, wird ihr Erwerbsausfall folglich durch die Mutterschaftsentschädigung abgedeckt. Eine Möglichkeit zur Verlängerung oder Sistierung der Entschädigung besteht nicht. Die Mutterschaftsentschädigung geht den Taggeldern anderer Sozialversicherungen vor. Diese kommen erst dann zum Tragen, wenn der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung erloschen und die Mutter immer noch arbeitsunfähig ist.
Ein längerer Spitalaufenthalt des Neugeborenen und der Mutter werden folglich nicht gleichbehandelt. Mit einer Gesetzesänderung soll diese Ungleichbehandlung behoben werden. Damit soll das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Waadt 22.301 in einer allgemeineren Form aufgenommen werden. Bei der Erarbeitung der gesetzlichen Änderungen soll so der Bundesrat verschiedene Varianten prüfen, wie der längere Spitalaufenthalt adäquat im heutigen System berücksichtigt werden kann. Neben einer Regelung analog zur Verlängerung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen soll auch die Möglichkeit einer Sistierung der Mutterschaftsentschädigung mit separater Lohnfortzahlung geprüft werden. Ebenso sollen neben dem Spitalaufenthalt direkt nach der Geburt auch weitere, ähnliche Situationen betrachtet werden. So sollen auch Spitalaufenthalte nach einer Hausgeburt oder im Geburtshaus miteinbezogen werden. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Mutter unter Umständen das Krankenhaus rasch nach der Geburt verlassen kann, aber später wieder eintreten muss. Schliesslich ist das Anliegen in den laufenden Revisionen im Bereich der Erwerbsersatzordnung aufzunehmen und damit zu koordinieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.