23.3039 · Motion · 2023-03-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in den verschiedenen Regionen der Schweiz Filialen des Bundesamts für Verkehr (BAV) zu schaffen.
Begründung
Das BAV spielt als Aufsichts-, Finanzierungs-, Steuerungs- und Regulierungsbehörde für Bahn-, Bus-, Seilbahn- und Schifffahrtsunternehmen eine wesentliche Rolle. Es muss insbesondere "sicherstellen, dass die nötigen Infrastrukturen rechtzeitig und vorschriftskonform erstellt werden". In dieser Funktion erteilt es rund 500 Baubewilligungen pro Jahr.
Das BAV beschäftigt 300 Mitarbeitende, die alle in Ittigen arbeiten. Seine Aufgaben erstrecken sich jedoch über die ganze Schweiz und setzen eine gewisse Nähe zu den lokalen öffentlichen und privaten Akteuren sowie gute Ortskenntnisse voraus. In der Westschweiz zum Beispiel gibt es nicht weniger als 15 Bahnunternehmen. Dadurch, dass sich die gesamte Tätigkeit des BAV in Ittigen befindet, wird sein Arbeitsmarktgebiet zudem verkleinert, was die Einstellung von Spezialistinnen und Spezialisten wie Ingenieurinnen und Ingenieuren erschwert und zu einer gewissen personellen Untervertretung der französischen und italienischen Sprachregion führt.
Im Gegensatz zum BAV entflechtet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) seine Verwaltung. Die 600 Mitarbeitenden des ASTRA verteilen sich auf den Hauptsitz in lttigen, die fünf Filialen in Estavayer-le-Lac, Thun, Zofingen, Winterthur und Bellinzona sowie die Verkehrsmanagementzentrale in Emmenbrücke.
Um die Arbeitsbedingungen beim BAV attraktiver zu gestalten, ihm bei der künftigen Personalsuche eine grössere Auswahl zu ermöglichen und eine engere und effizientere Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren in unmittelbarer Nähe der Projekte zu gewährleisten, muss das BAV in den verschiedenen Regionen der Schweiz Filialen einrichten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Aufgabenbereich und die Kompetenzen des BAV und des ASTRA sind nur teilweise vergleichbar. Beide Ämter agieren zwar als Regulierungs-, Subventions-, Aufsichts- und Planungsbehörde. Aber nur das ASTRA tritt - im Bereich der Nationalstrassen - als Eigentümer, Bauherr, Auftraggeber und als Ausführender von operativen Betriebsaufgaben auf.
Mitarbeitende des ASTRA in den Filialen vergeben Projektierungs- und Bauarbeiten an Private und verantworten den Betrieb der Nationalstrassen. Dieser Aufgabenbereich des ASTRA bedingt eine geographische Nähe zu den Partnern und Aufragnehmenden und vereinfacht das Verständnis und die Koordination.
Im Gegensatz zum ASTRA tritt das BAV weder als Eigentümer, Bauherr von Infrastrukturen noch als Ausführender des operativen Betriebs auf. Diese Aufgabe obliegt den Unternehmen im Eisenbahn-, Bus-, Seilbahn- und Schiffsbereich. Mitarbeitende dieser Unternehmen verfügen über die Ortskenntnisse und stellen die Nähe zu lokalen Akteuren sicher. Fachkräfte wie z.B. Ingenieure werden entsprechend in diesen Unternehmen benötigt.
Eine Vertretung des BAV in den Regionen ist aufgrund des fehlenden Aufgabenbereichs nicht angezeigt.
Am Standort Ittigen werden sowohl seitens ASTRA wie auch BAV die strategischen Themen und Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht bearbeitet wie zum Beispiel die Planung von Ausbauten des öffentlichen Verkehrs. Unter der Leitung des BAV sind alle Kantone aktiv in den Planungsprozess eingebunden. Dass in der Westschweiz ein Nachholbedarf an Ausbauten des öV besteht, ist anerkannt, findet seine Ursachen jedoch nicht in der Organisation des BAV. Die Zusammenarbeit mit den Westschweizer Kantonen zur Evaluation der Ausbauten ist etabliert.
Die Herausforderung der Sprachenvertretung ist eine Herausforderung, welche die gesamte Bundesverwaltung betrifft. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Jahr 2020 beschlossen, sich für die aktuelle Legislatur (2020-2023) auf fünf personalpolitische Sollwerte zu fokussieren, unter anderem die Sprachenvertretung. Das BAV erfüllt diesen Sollwert bezüglich Sprachenvertretung in Bezug auf Französisch und Rätoromanisch. Der Anteil an italienischsprachigen Mitarbeitenden weist noch Erhöhungspotential auf.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.