23.3061 · Interpellation · 2023-03-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Hauptort des Kantons Jura, Delsberg, verfügt über zwei Poststellen, die eine in beachtlicher Distanz von der anderen. Eine Stelle befindet sich in der Nähe des Bahnhofs, die andere in der Altstadt. Welch eine Überraschung war es, als die Gemeindebehörden von Delsberg in einem Schreiben vom 14. Februar erfuhren, dass die Postfachanlage der Poststelle in der Altstadt per Anfang April 2023 einfach geschlossen wird.
Diese Entscheidung wurde einseitig und sehr zum Missfallen der lokalen Behörden getroffen und lässt sich nicht rechtfertigen. Es handelt sich um eine kundennahe Dienstleistung, die zudem nichts kostet. Ist dies der erste Schritt in Richtung einer geplanten Schliessung dieser Poststelle? Die Strategie der Post ist immer die gleiche: Erst wird das Dienstleistungsangebot der Filialen reduziert, die Öffnungszeiten werden verkürzt und dann folgt konsequent: "Wir schliessen", weil die Besucherzahlen aufgrund der arglistigen Massnahmen, die im Vorfeld getroffen wurden, sinken.
Wie beurteilt der Bundesrat diese bestimmte Massnahme und generell die übergeordnete Strategie des gelben Riesen, sich insbesondere aus den Randregionen zurückzuziehen, obwohl zurzeit über die Neudefinition des Begriffs der Grundversorgung nachgedacht und in Kürze ein Bericht zu diesem Thema erwartet wird?
Die Dienstleistungen der Post wurden in einigen Regionen des Landes, in denen die aktiven Poststellen an einer Hand abgezählt werden können, bereits zu stark reduziert. Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Dienstleistungen nicht noch weiter abgebaut werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Postfachangebot ist eine freiwillige Dienstleistung der Schweizerischen Post. Die gesetzliche Grundversorgung verpflichtet die Post nicht, Postfächer anzubieten. Dementsprechend gibt es auch keine Vorgaben, die die Zugänglichkeit zu Postfächern regeln und deren Einhaltung von einer Behörde beaufsichtigt werden könnte.
Die Postfachanlagen befinden sich in der Regel an zentralen und damit eher teuren Standorten. Damit die Post denjenigen Kunden, die darauf angewiesen sind, dass ihre Postsendungen früh morgens und tagsüber in ihrem Postfach liegen, diese Dienstleistung weiterhin anbieten kann, muss sie die Postfächer nach wirtschaftlichen Kriterien betreiben. Entsprechend passt sie die Anzahl der Postfächer regelmässig an den aktuellen Bedarf an. Per Ende 2022 hat die Post in der ganzen Schweiz rund 250 000 Postfächer betrieben. Davon wurden lediglich 87 000 Postfächer oder 35 Prozent von den Kunden tatsächlich genutzt.
Im konkreten Fall hat die Post auf die rückläufige Nutzung reagiert und die bei zwei Filialen betriebenen Postfächer auf einen Standort zusammengezogen.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsdiensten auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen und regionalen Zusammenhalt sowie zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz leistet. Weil aber die heutige Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten bis im Jahr 2030 den veränderten Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft nicht mehr entsprechen wird, ist eine Modernisierung der Grundversorgungsaufträge unerlässlich.
Antwort des Bundesrates.