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Für die Befreiung dienstwilliger Personen mit Geburtsgebrechen wie Hämophilie oder Diabetes von der Wehrpflichtersatzabgabe

23.307 · Standesinitiative · 2023-04-24

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 und § 49 Abs. 1 lit. a der Verfassung des Kantons Luzern vom 17. Juni 2007 hat der Kantonsrat folgende Kantonsinitiative in Bern eingereicht. Dienstwillige Personen mit Geburtsgebrechen wie zum Beispiel Hämophilie oder Diabetes sowie weiteren rund 20 Geburtsgebrechen sind von der Wehrpflichtersatzabgabe zu befreien.

Begründung

Der Betrag der Wehrpflichtabgabe ist nicht sehr hoch, zumal dieser nach der heutigen Regelung aufgrund einer als nicht erheblich eingestuften Behinderung halbiert wird. Im schmalen Portemonnaie eines Lehrlings oder Studenten machen sie sich aber trotzdem bemerkbar. Das Hauptproblem ist aber, dass die Situation unbefriedigend ist und von betroffenen dienstwilligen Personen als ungerecht empfunden wird. Sie sind abgabenpflichtig, obwohl sie bereit wären, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Dienst zu leisten. Dies ist im Falle von Männern, die zum Beispiel an Hämophilie (Bluter) oder auch Diabetes oder an weiteren Geburtsgebrechen leiden, unfair. Sie werden in ein gesetzliches Korsett gezwängt, dass sie zwingt, die Ersatzabgabe zu zahlen, auch wenn sie Dienst leisten möchten.

Die Stellungnahme der Regierung zum Postulat P 522 hat gezeigt, dass für den Kanton Luzern leider kein Spielraum für eine abweichende kantonale Praxis besteht. Er hat die entsprechenden Bundesvorgaben umzusetzen. Aus diesem Grund wird das Anliegen per Kantonsinitiative an das Bundesparlament gerichtet.

Es liegt in der Hand des Bundesparlaments, hier die notwendigen Schritte zu unternehmen, nur dann können die Kantone entsprechende Anpassungen im kantonalen Recht vornehmen.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 14.03.2024

Keine Folge gegeben

Debatte im Nationalrat, 13.06.2024

Keine Folge gegeben