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23.3089 · Postulat · 2023-03-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der Perspektiven zur Entwicklung der Gesundheitskosten und vor allem zu den verschiedenen Möglichkeiten ihrer zukünftigen Finanzierung aufzeigt. Dies mit dem prioritären Ziel, die genannte Finanzierung in der Zukunft gesellschaftlich tragbarer und solidarischer zu machen.

Begründung

In den letzten Wochen haben verschiedene Akteurinnen und Akteure aus der Politik und dem Gesundheitswesen Alarm geschlagen angesichts der komplizierten Situation, in der sich das Schweizer Gesundheitssystem zurzeit befindet: Mangel an medizinischem und pflegerischem Personal, wiederholte Probleme bei der Arzneimittelversorgung, überfüllte Spitäler, überlastete Notfallstationen und die komplizierte finanzielle Situation der Spitäler, ganz zu schweigen von den steigenden Krankenkassenprämien aufgrund der fortdauernden Steigerung der Gesundheitskosten.

Unser Gesundheitssystem - obwohl es eines der besten der Welt ist und wir bereits mehr als 12 Prozent unseres BIP (11.8 Prozent im Jahr 2020) dafür ausgeben - ist am Ende seiner Kräfte.

Und auch die Prognosen zur Entwicklung der Gesundheitskosten sind nur wenig erbaulich: Es ist von einer jährlichen Zunahme von über einer Milliarde Franken die Rede und man schätzt, dass derjenige Teil des BIP, der für das Gesundheitswesen aufgewendet wird, bis zum Jahr 2050 15 Prozent erreichen könnte.

Üblicherweise ist lediglich von der Kostensenkung die Rede, doch dies ist illusorisch: Dass es Faktoren gibt, die einen kontinuierlichen Anstieg der Kosten verursachen, ist allzu bekannt. Zunächst einmal wächst unsere Bevölkerung, während sie gleichzeitig altert. Zur Rekordlanglebigkeit kommt noch eine rückläufige Geburtenrate hinzu. Dann werden die diagnostischen und therapeutischen Technologien immer ausgeklügelter und leistungsstärker, aber auch teurer. Für die Gesundheit, selbst in einem fortgeschrittenen Alter, ist kein Preis zu hoch. Neben den demografischen und technologiebezogenen Gründen liegt die dritte Ursache der Kostensteigerung im erhöhten Konsum von Pflegeleistungen, gemeinsam mit seinen beiden Gegenstücken, der Verfügbarkeit eines diversifizierten Pflegeangebots sowie den Erwartungen und Ansprüchen der Patientinnen und Patienten, die legitimerweise Wert auf den Erhalt ihrer Gesundheit legen; dies umso mehr, da sie finanziell viel zum System beisteuern.

Heute ist es selbstverständlich legitim, sich unermüdlich darum zu bemühen, den schnellen Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen, die Effizienz und Qualität der Leistungen zu verbessern und vor allem auch vermehrt auf Gesundheitsförderung und -prävention zu setzen.

Man kommt aber nicht umhin, parallel dazu die Finanzierung zu überdenken - diese ist eine Belastung, die bereits heute für breite Teile der Bevölkerung untragbar ist. Wie wird es erst in Zukunft aussehen?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Parlament hat verschiedene Reformvorhaben mit potenziell grosser Auswirkung auf die Kosten und ihre Finanzierung vor kurzem verabschiedet oder berät sie noch, insbesondere:

a) Am 21. August 2019 überwies der Bundesrat dem Parlament ein erstes Paket von Kostendämpfungsmassnahmen (19.046). Das Parlament hat dieses am 18. Juni 2021 und am 30. September 2022 verabschiedet. Die Massnahmen sind auf den 1. Januar 2022 und auf den 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

b) Am 10. November 2021 schlug der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor (21.067). Die Vorlage wird zurzeit vom Parlament beraten.

c) Am 7. September 2022 überwies der Bundesrat dem Parlament ein zweites Paket von Kostendämpfungsmassnahmen (22.062). Dieses wird zurzeit vom Parlament beraten.

d) Am 17. September 2021 schlug der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienentlastungs-Initiative) der Sozialdemokratischen Partei vor, das Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) zu ändern. Die Kantone sollen verpflichtet werden, die Prämien mit einem Mindestgesamtbetrag zu verbilligen (21.063). Auch diese Vorlage wird zurzeit vom Parlament beraten.

e) Die Einführung der einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (09.528 pa. iv. Humbel. Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus) soll Fehlanreize beseitigen und die Finanzierung der Gesundheitsleistungen neu aufstellen. Auch diese Vorlage wird zurzeit vom Parlament beraten.

Der Ausgang der parlamentarischen Beratungen sollte abgewartet werden, bevor ein weiterer Bericht zur Kostenentwicklung und zur Finanzierung in Auftrag gegeben wird.

Spezifisch zum Bereich der Langzeitpflege hat der Bundesrat 2016 und 2020 bereits ausführliche Berichte mit Kostenprojektionen und Finanzierungsoptionen vorgelegt.

Die Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse" (05.089), welche einkommensabhängige Prämien verlangte, wurde im März 2007 vom Volk deutlich abgelehnt. Der Bundesrat erachtet einen grundlegenden Systemwechsel auch heute als nicht angezeigt.

Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Meinung, dass der vom Postulanten gewünschte Bericht zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.