Schengen zumindest so lange sistieren, bis Italien das Dublin-Abkommen wieder anwendet
23.3113 · Interpellation · 2023-03-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Bekanntlich hat Italien im Dezember 2022 die Anwendung des Dublin-Abkommens sistiert. Seither können die illegalen Migrantinnen und Migranten, die über das Tessin in die Schweiz einreisen, nicht mehr nach Italien rückgeführt werden.
Unterdessen nimmt der Druck am südlichen Tor der Schweiz zu, und nicht alle Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten, die in die Schweiz gelangen, sind nur auf der Durchreise. Ein gewisser Teil von ihnen bleibt im Tessin.
Vor einigen Wochen hat die SEM-Chefin Christine Schraner Burgener in einem Brief an die Regierung in Rom die Wiederaufnahme des Dublin-Abkommens gefordert. Die Antwort der italienischen Regierung war, dass sie das Abkommen möglichst rasch wieder anwenden will. Sie hat allerdings keinen Zeitrahmen genannt.
Das Schengen- und das Dublin-Abkommen funktionieren nicht: Andernfalls würde die illegale Einreise von Personen aus als sicher geltenden Ländern, das heisst aus allen an die Schweiz grenzenden Staaten, systematisch verhindert und die Asylsuchenden würden unverzüglich ausgewiesen werden.
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten das Schengen-Abkommen bei jeglicher Migrationskrise aussetzen, und das auch für längere Zeit.
Ich frage den Bundesrat:
Beabsichtigt der Bundesrat, das Schengener Abkommen auszusetzen und damit die systematischen Grenzkontrollen an der Grenze zu Italien wieder einzuführen, zumindest bis die italienische Regierung beschliesst, das Dublin-Abkommen wiederaufzunehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Dublin-Verordnung stellt den Rechtsrahmen dar, der auf europäischer Ebene die Zuständigkeit für die Bearbeitung eines Asylgesuchs regelt. Auch wenn die Schweiz vom Dublin-System profitiert, ist sich der Bundesrat bewusst, dass Dublin gewisse Schwächen aufweist. Gerade die Aussetzung der Dublin-Überstellungen durch Italien beweist, dass eine Reform des europäischen Migrations- und Asylsystems dringend nötig ist. Die Schweiz engagiert sich seit der Mitteilung der Aussetzung durch Italien aktiv auf bilateraler und multilateraler Ebene dafür, dass die Überstellungen wieder aufgenommen werden können.
Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit können die Schengen-Staaten ausnahmsweise und für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenzübergängen oder -abschnitten wieder einführen (Art. 25 Schengener Grenzkodex; SR 0.362.380.067). Die Aussetzung der Dublin-Überstellungen durch Italien stellt aus Sicht des Bundesrates keine solche Voraussetzung dar. Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit bedroht.
Unbesehen davon ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Grenzraum im Rahmen seiner Zollkontrollen präsent und führt risikobasierte Kontrollen durch. Dabei wird rechtswidrig eingereisten Personen, die kein Asylgesuch in der Schweiz stellen, eine ausländerrechtliche Wegweisungsverfügung ausgestellt. Die Einführung von systematischen Kontrollen hätte angesichts der mehreren hunderttausend Grenzübertritte pro Tag starke Auswirkungen auf die Grenzregionen. Auch bei einer Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen würde die Schweiz weiterhin verpflichtet bleiben, ein Asylverfahren durchzuführen, wenn eine gesuchstellende Person nicht in einen anderen Dublin-Staat überstellt werden kann. Zudem zeigt beispielsweise gerade der Blick auf die von irregulärer Sekundärmigration betroffenen Länder auf der Balkanroute, dass die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen kein wirksames Mittel zur Eindämmung dieses Phänomens darstellt. So haben auch unsere Nachbarstaaten Deutschland und Österreich im letzten Jahr einen starken Anstieg der irregulären Migration zu verzeichnen, zudem sind in diesen Ländern auch die Asylgesuchszahlen stark angestiegen.
Das Beispiel von Grossbritannien zeigt schliesslich auf, welche Auswirkungen ein Austritt aus dem Dublin-Raum haben kann: Seit Grossbritannien keine Überstellungen in Dublin-Mitgliedstaaten mehr tätigen kann, hat die irreguläre Migration in das UK im Vergleich jeweils zum Jahr 2020 im Jahr 2021 um 115 Prozent und im Jahr 2022 um 216 Prozent zugenommen.
Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Dublin- und Schengen-Zusammenarbeit für die Schweiz nach wie vor wichtig und vorteilhaft ist. Aus politischen und vertragsrechtlichen Gründen ist die Suspendierung des Schengen- und damit auch des Dublin-Assoziierungsabkommens für die Schweiz kein gangbarer Weg.
Antwort des Bundesrates.