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23.3138 · Motion · 2023-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den WHO Pandemie-Vertrag - vor dessen Unterzeichnung - dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen.

Begründung

Der WHO Pandemie-Vertrag ist stark bindend für die Schweiz. Dabei besteht die Gefahr, dass die Schweiz ihre Unabhängigkeit verliert. Ein solcher Vertrag muss dem Parlament unterbreitet werden und es muss die Gelegenheit bekommen, darüber abzustimmen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, im Rahmen der Beantwortung der Motion 22.3546 Fraktion der Schweizerischen Volkspartei "Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung" zu diesem Anliegen Stellung zu nehmen.

Derzeit liegen für das WHO-Übereinkommen erste Vorschläge vor. Die konkreten Verhandlungen erfolgen in den kommenden Monaten und sind vorerst bis Mai 2024 angesetzt. Erst nach Abschluss der Verhandlungen, wenn Inhalt und Rechtsnatur des neuen WHO-Instruments geklärt sind, entscheidet die Schweiz, ob ein Beitritt zu diesem Abkommen in ihrem Interesse ist und - falls ja - die Abschlusskompetenz dazu beim Bundesrat oder beim Parlament liegt. Dies entspricht der ständigen Praxis des Bundesrates, gestützt auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 166 Abs. 2 BV, Art. 184 BV; SR 101) sowie des Parlamentsgesetzes (Art. 24 ParlG; SR 171.10) und des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Art. 7a RVGO; SR 172.010).

So wird bei jedem neuen völkerrechtlichen Vertrag sorgfältig geprüft, ob dieser dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Zudem verfügen das Parlament (Art. 152 ParlG) und die Kantone (Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, BGMK; SR 138.1) in aussenpolitischen Belangen über verschiedene Informations- und Konsultationsrechte bzw. Anhörungsrechte. Diese rechtlichen Grundlagen gelten für alle neuen internationalen Instrumente, einschliesslich derjenigen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.