23.3142 · Interpellation · 2023-03-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Krieg in der Ukraine in Verbindung mit der Zunahme anderer Migrationsströme setzt das Asylsystem, insbesondere die Bundesasylzentren (BAZ), unter Druck.
Das BAZ Boudry im Kanton Neuenburg ist eines der sechs Zentren des Bundes mit Verfahrensfunktion. Es übernimmt ein Viertel der in der Schweiz gestellten Asylgesuche und ist damit das grösste BAZ.
Für das BAZ Boudry war ursprünglich eine maximale Belegung von 480 Schlafplätzen festgelegt worden (Absichtserklärung, 2015). Aufgrund der Erweiterung des Standorts im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie wurde die Maximalkapazität auf 684 Plätze erhöht. In der Zeit mit den höchsten Belegungsquoten wurden Spitzenwerte von über 800 Personen verzeichnet. Der Standort ist für eine solche Belegung und für eine Gemeinde mit einer Bevölkerung von 6000 Personen ungeeignet. Unsoziales Verhalten und wiederholte Straftaten führen zu Unsicherheit und wachsendem Unbehagen in der Bevölkerung, obwohl diese die Aufnahme von Geflüchteten im Allgemeinen befürwortet. Selbst wenn nur eine kleine Anzahl der Asylsuchenden auf diese Weise auffällt, wird das gesamte System in Misskredit gebracht. Die Situation hat sich in den letzten Monaten stark verschärft. Durch die Überlastung verschlechtern sich auch die Lebensbedingungen im BAZ, und es entstehen Spannungen.
Es müssen daher dringend Massnahmen ergriffen werden, damit die BAZ zu ihrer erlaubten Maximalkapazität zurückkehren und die Aufnahmebedingungen in den Zentren verbessert werden können.
Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist er bereit, rasch alle Massnahmen zu ergreifen, damit das Bundesasylzentrum zu seiner ursprünglichen Maximalkapazität von 480 Schlafplätzen zurückkehren kann? Und wie soll dies bewerkstelligt werden?
- Das ursprüngliche Vorhaben, einen Puffer für Spitzenwerte bei der Anzahl der Asylgesuche einzuplanen, wurde aufgegeben. Wie gedenkt der Bundesrat künftig mit solchen Spitzenwerten umzugehen, ohne die BAZ zu überlasten?
- Die Pauschalbeträge des Bundes an die Sicherheitskosten, die den Kantonen gemäss Artikel 41 der Asylverordnung 2 gezahlt werden, sind unzureichend. Zieht der Bundesrat in Betracht, diese Beiträge zu erhöhen?
- Besonders häufig ist unsoziales Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln anzutreffen. Ist der Bundesrat bereit, die Gemeinde und den Kanton dabei zu unterstützen, um dort die Sicherheit zu gewährleisten?
- Die Praxis in anderen Asylzentren hat gezeigt, dass eine Verbesserung der Aufnahmebedingungen für Geflüchtete nicht nur die Lebensbedingungen, sondern auch die Beziehung zur Bevölkerung verbessert. Welche dahingehenden Massnahmen sieht der Bundesrat dazu vor?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat von den Fragen in Zusammenhang mit der Belegungsquote des Bundesasylzentrums (BAZ) Boudry Kenntnis genommen. Die Aufnahmekapazität beträgt unter normalen Umständen 480 Plätze. Zusammen mit den anderen BAZ der Asylregion Westschweiz wird damit die Durchführung der Asylverfahren in der Region sichergestellt (26 Prozent der Asylgesuche werden in der Westschweiz behandelt, und das BAZ Boudry ist hier die massgebende Struktur zur Erfüllung der Verfahrensfunktion). Aufgrund der schwierigen Lage im vergangenen Jahr und der Prognosen für 2023 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Mietvertrag für das zusätzliche Gebäude (Les Thuyas) am Standort Perreux verlängert, um bis Ende 2023 Platz für bis zu 684 Asylsuchende zu schaffen. Vor allem im Herbst 2022, als die Infrastruktur unzureichend und der Druck im Asylbereich hoch war, erreichte die Gesamtbelegung der Gebäude zeitweise Spitzenwerte. Ende 2022 und Anfang 2023 wurden in der Westschweiz zusätzliche Plätze geschaffen: die Mehrzweckhallen (MZH) Chamblon und Moudon mit insgesamt 400 Plätzen im Kanton Waadt, die MZH Bure mit 200 Plätzen und zwei Kasernen in Bure mit 480 Plätzen im Kanton Jura und ein Teil der Kaserne La Poya mit 500 Plätzen im Kanton Freiburg. Dies ermöglichte eine bessere Verteilung der Asylsuchenden. Dank der Unterstützung der Armee kann das SEM diese Notfallinfrastruktur bis Ende 2023 aufrechterhalten. Mit dem zusätzlichen Gebäude verpflichtet sich das SEM, die Maximalkapazität am Standort Perreux im Jahr 2023 nicht mehr zu überschreiten und die ursprüngliche Kapazität einzuhalten, sobald sich die Situation normalisiert hat. Dank dieser Organisation und den neuen Unterbringungsmöglichkeiten hat sich die Situation im BAZ Boudry deutlich entspannt. Zwischen Februar und Ende März 2023 lag die effektive Belegung bei durchschnittlich 450 Personen, da täglich Überstellungen innerhalb der Region erfolgen. Die Vereinbarung zwischen den Parteien wird derzeit aktualisiert. Neu wird eine Maximalkapazität in ordentlichen und in ausserordentlichen Lagen festgelegt.
2. Gemäss der Notfallplanung Asyl, die Bund, Kantone und Gemeinden im Jahr 2016 vereinbart haben, hält das SEM eine ständige Reserve von 1000 Plätzen bereit. Diese werden bei Bedarf in Grenznähe in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau, Tessin und St. Gallen bereitgestellt. Je nach Migrationsszenario muss das SEM mit Unterstützung der Armee die Unterkünfte des Bundes mit 3000 zusätzlichen Plätzen rasch aufstocken können. Dies war ab Ende April 2022 der Fall. Die Kantone haben jedoch die Schaffung zusätzlicher Plätze sowie die Aufhebung der vorzeitigen Zuweisung von Asylsuchenden per 15. Dezember 2022 gefordert. Neu stellt das SEM auf Ersuchen der Kantone über 10 000 Unterbringungsplätze in Zentren des Bundes bereit (Stand Ende April 2023). Das EJPD ist intensiv daran, weitere Optionen für den Ausbau der Unterbringungskapazitäten des Bundes zu prüfen und wenn möglich umzusetzen. Auch bei steigenden Gesuchszahlen können alle Asylsuchenden untergebracht werden.
3. Der Bund kann den Standortkantonen eines Bundeszentrums einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten ausrichten (Art. 91 Abs. 2ter AsylG; SR 142.31). Die Asylverordnung 2 (AsylV 2; SR 142.312) setzt diese Möglichkeit um. Nach Artikel 41 AsylV 2 bemisst sich dieser Pauschalbeitrag nach der Grösse der Unterkünfte des Bundes. Pro 100 Unterbringungsplätze in Zentren des Bundes oder pro 25 Unterbringungsplätze in einem besonderen Zentrum des Bundes nach Artikel 24a AsylG wird ein Jahresansatz von 107 981,65 Franken ausgerichtet. Dieser Betrag wird jährlich an den Schweizer Preisindex angepasst.
Für die Sicherheit ausserhalb der Bundeszentren sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat sieht keine Erhöhung der Sicherheitspauschale vor, da es sich hierbei nicht um eine Entschädigung der effektiven Sicherheitskosten handelt. Ausserdem hängt die Pauschale von der Anzahl Unterbringungsplätze ab, und nicht von der effektiven Belegung dieser Plätze während des Jahres. Die Aufstockung der Kapazität des BAZ Boudry auf 684 Plätze ging daher mit einer Erhöhung der Sicherheitspauschale für den Kanton Neuenburg einher.
4. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst. Wie in der Antwort 3 festgehalten, erhält der Kanton vom SEM einen jährlichen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten (2022: CHF 776 887 für das BAZ Boudry und CHF 272 592 für das besondere Zentrum Les Verrières). Es liegt dann am Kanton zu bestimmen, wie er die Gemeinden und die öffentlichen Verkehrsbetriebe daran teilhaben lässt. Unabhängig von diesem Beitrag sind aber auch Massnahmen in Absprache mit lokalen Stellen (Zusammenarbeit SEM, Polizei und Transportunternehmen) möglich, sofern die Synergien einen echten Mehrwert schaffen. Zwischen dem BAZ Boudry und den Neuenburger Verkehrsbetrieben (TransN) findet ein regelmässiger Austausch statt. An diesen Sitzungen hat das SEM gegenüber TransN bereits seine Bereitschaft signalisiert, einen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu leisten. TransN muss nun gemäss den Erfahrungen aus der Praxis und den Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer den konkreten Bedarf bestimmen.
5. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass eine angemessene Betreuungsstruktur, mit der sich die Lebensbedingungen der Asylsuchenden in den Zentren und die Beziehung zur lokalen Bevölkerung verbessern lassen, wichtig ist. Die Zahl des Betreuungspersonals nimmt laufend zu. Um dem steigenden Bedarf bestmöglich Rechnung zu tragen, wurde die Anzahl Vollzeitstellen von 77 am 1. Januar 2022 auf 120 am 1. März 2023 erhöht. Einige Stellen sind noch zu besetzen. Das SEM sucht nach neuen Lösungsansätzen, um die Betreuungs- und Mediationsstrukturen zu verbessen In Bezug auf das BAZ Boudry ist festzuhalten, dass im Jahr 2022 insgesamt 2419 Personen gemeinnützige Arbeiten in der Gemeinde Boudry und in den Nachbargemeinden verrichtet haben. Dies entspricht rund 79 000 Arbeitsstunden. Ausserdem haben im gleichen Zeitraum 4512 Personen an den täglichen Aktivitäten teilgenommen, die im BAZ Boudry angeboten werden (sportliche, kreative und künstlerische Aktivitäten, handwerkliche Arbeiten und Gebäudeunterhalt). Solche Beschäftigungsprogramme sind ein zentrales Element im täglichen Betrieb eines Asylzentrums.
Antwort des Bundesrates.