Lexipedia

23.3152 · Interpellation · 2023-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Winter 2023 hat der Bundesrat zwei Botschaften zur Regionalpolitik veröffentlicht. Auf der einen Seite beantragt er dem Parlament für die Jahre 2024-2027 im Rahmen der Strandortförderung insgesamt 646 Millionen Franken zwecks weiterer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU und Regionen. Auf der andern Seite schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, im Rahmen der Neuen Regionalpolitik in Zukunft kleine Infrastrukturvorhaben neu auch mit à-fonds-perdu-Beiträgen von maximal 50 000 Franken pro Vorhaben zu unterstützen. Für die Kantone in den ländlichen Gebieten und namentlich für Appenzell Innerrhoden sind diese beiden Botschaften von grosser Bedeutung.

1. Wie kann sichergestellt werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der KMU und der Randregionen gegenüber den grossen Unternehmen und den Zentren nicht weiter ins Hintertreffen gerät, genügen die vorgeschlagenen Massnahmen?

2. Kann der Bundesrat die Zusicherung abgeben, dass für die Umsetzung der Ziele der Standortförderung mittels der vorgesehenen 23 konkreten Aktivitäten auch die kleinen Kantone und namentlich Appenzell Innerrhoden miteinbezogen werden?

3. Welche Vorkehren gedenkt der Bundesrat zu treffen, damit kleine Infrastrukturvorhaben auch in kleinen Kantonen wie Appenzell Innerrhoden angemessen zum Zuge kommen und die Gelder nicht primär an grosse Kantone fliessen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Stärkung der Regionen ist eines von fünf Zielen der Standortförderung 2024-2027. Die dazu in der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 (BBl 2023 554) definierten Massnahmen beziehen sich spezifisch auch auf ländliche Räume, Berggebiete und Grenzregionen. Dies zeigt den hohen Stellenwert, den der Bund dieser Thematik beimisst.

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) besitzt der Bund bereits einen wirkungsvollen Hebel, um gemeinsam mit den Kantonen die ländlichen Räume, Berggebiete und Grenzregionen in ihrer regionalwirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen. In der Verordnung über Regionalpolitik (SR 901.021) wird der örtliche Wirkungsbereich der Neuen Regionalpolitik definiert. Darin ist klar festgehalten, dass der Fokus auf den Berggebieten und den weiteren ländlichen Räumen der Schweiz liegt und die Metropolregionen Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf nicht in den Wirkungsbereich der Neuen Regionalpolitik fallen und daher ausser bei grenzüberschreitenden Interreg-Programmen nicht Zielgebiet der NRP sind. Dieser NRP-Grundsatz soll für 2024-2031 beibehalten werden.

Auch die Instrumente der Tourismuspolitik (Innotour und Schweiz Tourismus) und der KMU-Politik richten sich an Akteure in allen Regionen der Schweiz und selbstverständlich auch an kleine Kantone. Der Förderperimeter der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist in Bezug auf die Darlehensgewährung analog zum örtlichen Wirkungsbereich der NRP definiert.

2. Die Kantone wurden in die Erarbeitung der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 und der einzelnen Instrumente verschiedentlich einbezogen. Insbesondere in der NRP sind sie Programmpartner des Bundes. Die Schwerpunkte pro NRP-Programm werden innerhalb des Bundesrahmens durch sie festgelegt.

3. Die Gewährung von A-Fonds-perdu-Beiträgen für kleine Infrastrukturvorhaben ist eine Weiterentwicklung der Neuen Regionalpolitik, welche, wie dargelegt, die Berggebiete, die ländlichen Räume und die Grenzregionen im Fokus hat. Im Rahmen der "NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete" wird diese Neuerung seit 2020 erfolgreich getestet - unter anderem von Appenzell Innerrhoden. In der Botschaft über die Standortförderung 2024-2027 schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Möglichkeit der Förderung kleiner Infrastrukturen via A-Fonds-perdu-Beiträgen in das nächste Mehrjahresprogramm der NRP aufzunehmen.

Wie alle anderen Kantone kann auch der Kanton Appenzell Innerrhoden dem SECO im Sommer 2023 ein Umsetzungsprogramm für die NRP 2024-2027 vorlegen und dort eine entsprechende Finanzierungstranche des Bundes beantragen.

Der Bundesbeitrag an jedes Programm ist zu grossen Teilen von den Kantonen bestimmt, die äquivalente Kantonsbeiträge bereitstellen müssen. Der Bundesrat beabsichtigt, wie in der Botschaft zur Standortförderung dargelegt, in der Periode 2024-2031 je 400 Millionen Franken für Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträge zur Verfügung zu stellen.

Antwort des Bundesrates.