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23.3179 · Interpellation · 2023-03-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Februar 2023 verabschiedete das Genfer Kantonsparlament einstimmig einen Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass bei schweren Verstössen gegen die üblichen Arbeitsbedingungen die Behörde, die für die Kontrolle der Einhaltung der üblichen Arbeitsbedingungen zuständig ist, erwirken kann, dass die Arbeiten im betreffenden Betrieb umgehend ausgesetzt werden.

Mit dieser neuen Rechtsgrundlage wird das wichtige Dispositiv der Arbeitsaufsicht, das Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner in die öffentliche Aufsichtstätigkeit einbindet, gestärkt. Dieses Dispositiv und das neue Gesetz wurden von den Sozialpartnern gemeinsam getragen, und sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeberverbände haben die Reform im Genfer Kantonsparlament unterstützt, was zu deren einstimmigen Annahme beigetragen hat.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Hat sich der Bundesrat über die Reform der Arbeitsmarktkontrolle im Kanton Genf informiert? Gedenkt er mitzuverfolgen, welche Wirkungen diese Reform entfalten wird?

2. Beabsichtigt der Bundesrat, die Erfahrungen des Kantons Genf zu nutzen für künftige Entwicklungen des Bundesrechts oder für seine Aufgabe, die Kantone über bewährte geltende Praktiken zu informieren und sie dafür zu sensibilisieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Einleitend möchte der Bundesrat daran erinnern, dass sich die in dieser Interpellation gestellten Fragen zum Zeitpunkt, zu dem diese Antwort verfasst wird, auf einen Revisionsentwurf eines kantonalen Gesetzes oder ein kürzlich in Kraft getretenes kantonales Gesetz beziehen. Darum wäre es verfrüht, bereits jetzt die Auswirkungen auf die Arbeitsmarktaufsicht beurteilen zu wollen.

1. Auf Bundesebene obliegt es dem SECO, die Aufsicht über den Vollzug der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr, des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA, SR 822.41) und des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11) sicherzustellen. Entsprechend seinem Auftrag verfolgt das SECO den Vollzug der rechtlichen Bestimmungen durch die Kantone mit grossem Interesse.

Der Informationsaustausch zwischen dem Bund, den Kantonen und den Sozialpartnern ist institutionalisiert und findet auf verschiedenen Ebenen statt.

Zu nennen ist unter anderem die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr. Der Informationsaustausch über die konkrete Umsetzung der Arbeitsmarktaufsicht durch die Kantone und die Sozialpartner ist fester Bestandteil der Traktandenliste dieser Kommission. Zudem erstatten die kantonalen Kontrollbehörden und die Sozialpartner jährlich über ihre Kontrolltätigkeit Bericht und informieren über allfällige Anpassungen der kantonalen Gesetzgebungen oder die Einführung neuer kantonaler Instrumente.

2. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass sich die Begleitmassnahmen bewährt haben und dass sie ihr Ziel, nämlich sicherzustellen, dass die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden, erfüllen. Eine Anpassung der derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben müsste, sollte sie sich als notwendig erweisen, unter Einbezug der betroffenen Akteure geprüft werden. Bis jetzt wurde kein solcher Bedarf geäussert. Zudem fördert der Bund über das SECO bereits heute den Austausch von bewährten Praktiken, indem er regelmässig Fachtagungen organisiert, sich aktiv an der Ausbildung der kantonalen Inspektorinnen und Inspektoren beteiligt oder Weisungen, Handbücher und Kursmaterial veröffentlicht und zur Verfügung stellt. Im Übrigen hat der Bundesrat im europapolitischen Kontext das WBF am 29. März 2023 beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und den Kantonen Vorschläge zu erarbeiten, welche geeignet sind, das aktuelle Schutzniveau auf dem Arbeitsmarkt mit ergänzenden Massnahmen inländisch abzusichern.

Antwort des Bundesrates.