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23.3182 · Motion · 2023-03-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sein Engagement zugunsten der Ukraine im nicht-militärischen Bereich wie folgt signifikant zu erhöhen bzw. zu verstärken:

1. Markante Erhöhung der humanitären Hilfe;

2. Genf oder einen anderen Schweizer-Standort für spätere Friedensverhandlungen aktiv anbieten;

3. Einholen eines Mandates der UNO oder des UNO-Sicherheitsrats für spätere Friedensverhandlungen zwischen den Kriegsparteien.

Begründung

Friedensverhandlungen liegen derzeit in weiter Ferne, es sprechen seit über einem Jahr die Waffen mit unermesslichem Leid für die Zivilbevölkerung in der Ukraine. Direkte Waffenhilfe durch die Schweiz ist aufgrund der Neutralität ausgeschlossen, über deren indirekte Weitergabe findet gegenwärtig eine kontroverse Debatte statt. Unabhängig vom Ausgang dieser Diskussion muss die Schweiz ihr Engagement im nicht-militärischen Bereich zwingend signifikant verstärken. Dies in dreifacher Hinsicht.

1. Markante Erhöhung der humanitären Hilfe

Die Schweiz hat eine grosse Tradition in der humanitären Hilfe; unser Katastrophenhilfekorps nimmt weltweit eine Spitzenposition ein und hat einen hervorragenden Ruf. Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz mit ihrem Engagement in der Ukraine in den hinteren Rängen; Österreich z.B. hat vom 24. Januar 2022 bis zum 24. Januar 2023 mehr als dreimal so viel humanitäre Hilfe geleistet wie die Schweiz. Eine deutliche Erhöhung unseres Engagements ist ein solidarisches Zeichen der Schweiz.

2. Schweiz als Verhandlungsort

Jeder Krieg endet früher oder später mit einer Verhandlung an einem Tisch mit Friedensverhandlungen. Auf diesen Fall sollte sich die Schweiz schon jetzt vorbereiten. Unser Land war in der Vergangenheit schon oft Ort von Friedensverhandlungen, vor allem in der internationalen Weltstadt Genf. Der Bundesrat und seine Diplomatie sind daher aufgefordert, bereits alles in Bewegung zu setzen, um einen Schweizer Ort für spätere Friedensverhandlungen aktiv anzubieten. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit der neutralen Schweiz.

3. UNO-Mandat für Verhandlungen

Der Bundesrat wird aufgefordert, sich in den zuständigen UNO-Gremien aktiv für ein Mandat für spätere Friedensverhandlungen zu bemühen, um ihre guten Dienste anzubieten. Die neutrale Schweiz mit ihrer grossen diplomatischen Erfahrung, ist am Besten geeignet, diese Rolle als Mitglied im UNO-Sicherheitsrat zu übernehmen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat unterstützt die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung seit der militärischen Aggression Russlands am 24. Februar 2022. Über die bereits vor dem Ausbruch des Krieges eingeplanten Budgetrahmen für die Ukraine hinaus hat der Bundesrat bis heute drei Hilfspakete beschlossen. Dafür wurden dem Parlament jeweils entsprechende Nachtragskredite unterbreitet. Ausserdem wurden bestehende Mittel umprogrammiert oder intern kompensiert. Neben der Nothilfe, die die Schweiz in der Ukraine leistet, unterstützt sie beispielsweise auch das Gesundheitswesen, die Energieinfrastruktur, die Förderung der Demokratie oder den lokalen Privatsektor. Dabei kann die internationale Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz, dank ihrer Präsenz in der Ukraine seit den 1990er Jahren, auf langjährige Erfahrung und Kontakte zurückgreifen. Der Bundesrat hat vorgesehen, rund 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und die Region im Rahmen der IZA-Strategie 2025-2028 zu reservieren. Mit den für die Jahre 2023-2024 vorgesehenen rund 300 Millionen Franken, sollen die Ukraine und die Region über die nächsten sechs Jahre mit rund 1,8 Milliarden Franken zusätzlich unterstützt werden. Die Schweiz leistet hiermit einen wichtigen Beitrag an die Ukraine und den Wiederaufbau. Es ist absehbar, dass die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine dereinst sehr hoch ausfallen werden. Der Beitrag des Bundes an den Wiederaufbau der Ukraine wird nicht vollumfänglich aus dem IZA-Budget erfolgen können. Im Rahmen einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe wird derzeit geprüft, welcher institutionelle Rahmen zur Begleitung des langfristigen Wiederaufbauprozesses erforderlich ist. Dazu verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Mo. 23.3437 APK-N "Unterstützungsprogramm für die Ukraine: Rechtsgrundlage und fünf Milliarden Franken für humanitäre Hilfe, Schutz der Zivilbevölkerung, Friedensförderung und Wiederaufbau".

2. Die Schweiz hat die beiden Parteien zu Beginn der militärischen Aggression erneut an das Angebot ihrer guten Dienste erinnert. Dazu gehören die Rolle als Gastgeberin für Gespräche und Treffen, das Einbringen von Fachwissen bei möglichen Verhandlungen und die Übernahme von Schutzmachtmandaten. Die Schweiz nimmt ihre Rolle als Gaststaat sehr ernst und erinnert regelmässig an ihre Bereitschaft, Treffen auf Schweizer Gebiet und insbesondere in Genf zu ermöglichen. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Delegationen unter den bestmöglichen Bedingungen nach Genf reisen und dort arbeiten können. Genf ist ein Zentrum des Multilateralismus, das Kontinuität, Fachwissen, Infrastruktur und relevante Akteure vereint.

3. Die Schweiz beteiligt sich auch aktiv an den Bemühungen der UNO im Ukraine-Kontext. Dies tut sie auch im Rahmen ihres Einsitzes im UNO-Sicherheitsrat, wo sie mehrfach in ihren Stellungnahmen ihre Guten Dienste angeboten hat. Ob und inwiefern diese in Anspruch genommen werden, hängt insbesondere von Russland und der Ukraine ab. Ein Mandat des UNO-Sicherheitsrats ist hierfür nicht erforderlich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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