23.319 · Standesinitiative · 2023-10-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999;
Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung;
Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève)
und in Anbetracht dessen, dass
- die Krankenkassenprämien in Genf für 2024 um über 9 Prozent ansteigen;
- zahlreiche Probleme entstehen durch das aktuelle System mit einer Vielzahl von privaten Krankenkassen, die mit den Reserven der Versicherten spekulieren und in Werbung, jedoch nicht in Prävention und Gesundheitsförderung investieren;
- der für dieses Dossier zuständige Bundesrat erklärt hat, auf kantonaler Ebene neue Krankenversicherungsmodelle testen zu wollen;
- bereits die parlamentarische Initiative 14.475 verlangte, dass ein Kanton, wenn er dies möchte, eine kantonale Einheitskasse schaffen kann,
fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,
eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass die Kantone kantonale Einheitskassen schaffen und alternative Modelle zur Steuerung der Gesundheitspolitik testen können.
Begründung
Anfang 2024 werden unsere Krankenkassenprämien im Vergleich zur Jahrtausendwende um mehr als 160 Prozent gestiegen sein. Das heisst, dass wir im Jahr 2000 für eine mehr oder weniger gleichwertige Gesundheitsversorgung rund zwei- oder gar dreimal weniger bezahlten. Bei den Löhnen, den Gesundheitskosten, der Lebensdauer und der Qualität der Gesundheitsversorgung konnte im gleichen Zeitraum bei Weitem nicht die gleiche Entwicklung verzeichnet werden.
Diesen Herbst kündigte Bundesrat Berset für einige Kantone wie Genf eine weitere Prämienerhöhung von über 9 Prozent an. Das bedeutet zum Beispiel für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern Mehrkosten von rund 1000 Franken pro Jahr. Dies in einer Zeit, in der auch die Lebenshaltungskosten und die Mieten weiter steigen.
Eine solche Prämienerhöhung hat indirekt auch negative Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt, da dieser durch die Prämienverbilligungen für die einkommensschwächsten Haushalte (rund 30 %) zunehmend belastet wird.
Wem kommt diese Erhöhung am teuersten zu stehen? Natürlich dem unteren Mittelstand, der keinen Anspruch auf Prämienverbilligungen hat und Steuern zahlt.
Die Schweiz steht mit ihrem derzeitigen Krankenversicherungssystem, das Versicherungspflicht und Kostenerstattung vermischt, und mit ihrem einzigartigen Potpourri aus privaten Krassen, die mit teurer Werbung um die «guten Risiken» buhlen, alleine da. Da die Versicherten in der Schweiz jedes Jahr zu Kassen mit günstigeren Prämien wechseln können, besteht für die Vielzahl von Versicherern kein Anreiz, in die Prävention zu investieren, wie dies beispielsweise die SUVA, die in Sachen Unfallversicherung ein Quasimonopol hat, tut. Hinzu kommt, dass die Kassen ihre Reserven mehr oder weniger sinnvoll an der Börse anlegen. Gleichzeitig stellt die Kopfprämie eine grosse Ungerechtigkeit dar, wird doch mit jeder Prämienerhöhung die Ungleichheit beim Zugang zur Gesundheitsversorgung vergrössert: Personen mit geringem Einkommen tendieren dazu, die niedrigsten Prämien und damit die höchstmögliche Franchise zu wählen. Und um diese Franchise nicht zahlen zu müssen, begeben sie sich zu selten in ärztliche Behandlung. Zugleich subventionieren sie mit ihren Prämien die Gesundheitsversorgung von Personen, die reicher sind als sie selbst.
Das KVG hätte gemäss seiner Urheberin Ruth Dreifuss aufgrund der oben aufgeführten Paradoxe rasch nach seiner Einführung überarbeitet werden sollen. Dies ist nicht geschehen. Natürlich steigen die Gesundheitskosten auch aufgrund der Alterung der Bevölkerung und der immer teureren (und wirksameren) Behandlungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt werden müssen. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass zwischen dem Anstieg der Gesundheitskosten und jenem der Krankenkassenprämien eine Diskrepanz besteht, die eine Reform des Systems erforderlich macht.
Die Einheitskrankenkasse ist leider bereits mehrfach in eidgenössischen Abstimmungen gescheitert (wurde allerdings auf kantonaler Ebene in Genf 2014 angenommen), bleibt aber die überzeugendste Alternative zum heutigen System. Die Schweiz ist in Sachen Krankenversicherung an einem Wendepunkt angelangt – alle Akteure des Gesundheitswesens sind sich einig, dass es nicht wie bisher weitergehen kann. Deshalb fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass die Kantone alternative Modelle zur Steuerung der Gesundheitspolitik testen können. Der geänderte Rechtsrahmen soll Genf und den anderen Kantonen die Möglichkeit geben, eine Einheitskrankenkasse einzuführen.