23.3220 · Postulat · 2023-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Umsetzung der Motion 20.3745, Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes, bis zur Herbstsession 2023 Bericht zu erstatten. Dabei ist insbesondere aufzuzeigen,
- wie die Motion für eine erste 4-Jahres-Programmperiode (2020-2024) umgesetzt wurde,
- wie die mit den Kantonen bestehenden Programmvereinbarungen angepasst wurden,
- welche zusätzlichen Bundesmittel je Kanton für die Programmperiode 2020-2024 eingesetzt werden, und welche Äquivalenzbeiträge die Kantone ihrerseits je zur Verfügung stellen,
- wie die mit der Motion geforderten zusätzlichen Massnahmen (Stabilitäts-Waldpflege, Sicherheitsholzschläge und klimaangepasste Waldverjüngung) umgesetzt werden,
- wo und in welchem Umfang nach Ablauf der ersten 4-Jahres-Periode seitens des Bundes, der Kantone bzw. der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer im Bereich der Waldpflege und -nutzung oder der Waldverjüngung) voraussichtlich weiterhin oder zusätzlicher Handlungs- und Unterstützungsbedarf besteht.
Begründung
Die am 18. Juni 2020 eingereichte Motion 20.3745, Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes, wurde am 17. September 2020 mit 29 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Nationalrat hiess die Motion am 10. März 2021 mit einer geringfügigen Änderung oppositionslos gut. Am 1. Juni 2021 stimmte der Ständerat der durch den Nationalrat vorgenommenen Änderung ebenfalls zu. Nationalrat und Ständerat fassten in der Folge die für die Finanzierung der mit der Motion geforderten Finanzbeschlüsse. Die zuständige Bundesverwaltung und die Kantone nahmen danach die konkrete Umsetzung der Motion unverzüglich und zielstrebig an die Hand. Dabei bestätigte sich das von den Kantonen schon früher bestätigte grosse Bedürfnis für eine zusätzliche Unterstützung der Pflege und Nutzung des Waldes.
Die gestützt auf die Motion 20.3745 beschlossenen und finanzierten Massnahmen werden Ende 2024 auslaufen. Um rechtzeitig über die nötigen Grundlagen zu verfügen, um über eine allfällige Verlängerung beraten und beschliessen zu können, ist es wichtig, dass der Bundesrat über die Umsetzung der Motion in der ersten 4-Jahres-Programmperiode Bericht erstattet.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.