23.3249 · Interpellation · 2023-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Post hat angekündigt, dass sie bereits auf Anfang 2024 erneut eine Preiserhöhung erwägt. Dies, obwohl die letzte Tariferhöhung erst per 1. Januar 2022 erfolgt ist.
Von der Erhöhung wäre sowohl die Privat- als auch die Geschäftskundschaft betroffen.
Die Ankündigung hat in Konsumenten- und Wirtschaftskreisen zu heftigen Reaktionen geführt. Letztere weisen darauf hin, dass es verschiedene Anbieter gibt, die mit der Post im Wettbewerb stehen, und dass die Post folglich einen Teil der Geschäftskundschaft, mit der heute über 80 Prozent des Ertrags erwirtschaftet werden, verlieren könnte.
Der Schweizerische Gewerbeverband kritisiert in seiner Stellungnahme zudem die Expansionsstrategie der Post, die darin besteht, Unternehmen aufzukaufen, deren mit Tätigkeit nichts mit Service-Public-Auftrag des Gelben Riesen zu tun hat, und dass die Kosten dafür nun auf die Kundschaft überwälzt würden.
Die Bevölkerung hingegen sieht sich seit Jahren mit der schrittweisen Schliessung von Poststellen und einer systematischen Abnahme der "physischen" Dienstleistungen konfrontiert, wobei die Absicht darin besteht, möglichst viele Kundinnen und Kunden für die digitalen Angebote zu gewinnen. Nun sollen sie innerhalb von zwei Jahren auch noch eine zweite Tariferhöhung in Kauf nehmen, und das in einer Zeit, in der die Preise allgemein steigen und damit einhergehend das verfügbare Einkommen sinkt. Es gibt folglich immer weniger Dienstleistungen, die immer mehr kosten.
Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
- Wie stellt sich der Bundesrat in Anbetracht der Tatsache, dass der Bund zu 100 Prozent Eigentümer der Post ist, zur angekündigten Tariferhöhung, wenn man bedenkt, dass die letzte Erhöhung erst vor einem Jahr erfolgt ist?
- Wird der Bundesrat gegenüber dem Verwaltungsrat der Post in Bezug auf die voraussichtliche Preiserhöhung ablehnend Stellung nehmen? Falls nicht, weshalb nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweizerische Post ist verpflichtet, die flächendeckende Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten eigenwirtschaftlich zu erbringen. Das Postgesetz sieht vor, dass die Post die Preise nach wirtschaftlichen Grundsätzen festlegen muss. Im Logistikbereich ist die Post mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Der anhaltende Mengenrückgang verbunden mit immer mehr zu bedienenden Haushalten erhöht tendenziell die Durchschnittskosten der Briefzustellung. Mit der Strategie "Post von Morgen" reagiert die Post auf diese Entwicklungen. Neben Transformationsvorhaben (Netzstabilisierung und -öffnung) und Effizienzmassnahmen (Zusammenlegung von Brief- und Paketgeschäft) plant die Post ebenfalls Preisanpassungen. Diese werden zurzeit vom Preisüberwacher analysiert und es werden dazu Gespräche geführt.
Die Ausgestaltung der Unternehmensstrategie ist in der Verantwortung der Schweizerischen Post. Selbstverständlich muss die Post dabei sowohl die geltenden Vorgaben der Postgesetzgebung einhalten als auch im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates handeln.
Der Bundesrat sieht demnach keinen Anlass, beim Verwaltungsrat der Post zu intervenieren.
Antwort des Bundesrates.