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Möglichkeit einer Einreisebeschränkung für Fahrzeuge von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, in denen nur eine Person sitzt

23.3252 · Postulat · 2023-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob es den Kantonen ermöglicht werden kann, unter bestimmten Voraussetzungen Einreiseverbote aussprechen für Fahrzeuge von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, in denen nur eine Person sitzt, und je nachdem der Bundesversammlung eine gesetzliche Grundlage vorzulegen oder eine Verordnung zu erlassen, die den Kantonen die Möglichkeit gibt, eine solche Beschränkung einzuführen.

Begründung

Fahrgemeinschaften mit dem Auto sind für Grenzgängerinnen und Grenzgänger kein Thema. Die letzte Erhebung des Dipartimento del Territorio des Kantons Tessin ergab, dass bei gut 87 Prozent der Fahrzeuge mit italienischem Nummernschild, die in die Schweiz einreisen, nur eine Person im Fahrzeug sitzt.

Die Folgen dieser Situation, besonders im Mendrisiotto und in der Region von Lugano, sind eine ständige Überlastung des Strassennetzes mit allen negativen Auswirkungen, die dies auf die Lebensqualität der Wohnbevölkerung hat (Umweltverschmutzung, Lärmbelastung, Verkehrsbehinderungen usw.).

Hinzu kommt, dass die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiterhin zunimmt, da die Mehrheit im Bundesparlament es abgelehnt hat, den Inländervorrang und die Kontingente, die das Stimmvolk gutgeheissen hat, umzusetzen.

Es ist auch gut möglich, dass der jüngste Parlamentsentscheid (Motion Schmid), der es den Grenzgängerinnen und Grenzgängern erlaubt, ihr Privatfahrzeug auch für geschäftliche Zwecke zu nutzen, dazu führen wird, dass Personen mit einer Grenzgängerbewilligungen (Ausweis G) noch häufiger mit dem Auto anstatt mit dem öffentlichen Verkehr in die Schweiz einreisen.

Diese Verkehrsprobleme, die auf den übermässigen grenzüberschreitenden Verkehr zurückzuführen sind, müssen gelöst werden, indem man an der Ursache ansetzt. Dabei dürfen auf keinen Fall pauschal alle Autofahrerinnen und Autofahrer, einschliesslich der Anwohnerinnen und Anwohner, bestraft werden, denn diese haben das Recht, sich zuhause frei bewegen zu können.

Dieses Problem betrifft offensichtlich nicht nur das Tessin, sondern alle Regionen mit vielen Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Im Kanton Genf haben verschiedene politische Kräfte Vorschläge zur Beseitigung des Problems gemacht. Ein Vorschlag - des früheren Staatsrats Pierre Maudet - sieht vor, dass es Fahrzeugen, in denen nur eine Person sitzt, während den Hauptverkehrszeiten verboten ist, über einen kleinen Grenzüberhang in die Schweiz einzureisen.

Dies ist in der Tat ein interessanter Vorschlag. Die Grenzkantone müssen die Möglichkeit haben (nicht die Pflicht), in diesem Sinn einzugreifen, indem sie beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen Einreiseverbote erlassen, um andere Verkehrsarten zu fördern wie Fahrgemeinschaften oder das Mobilitätsmanagement in Unternehmen, die im Übrigen - wie die Daten aus dem Tessin zeigen - nicht in die Gänge kommen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass der Verkehr auf den Strassen möglichst sicher, effizient und umweltschonend unterwegs ist. Mitfahrgemeinschaften tragen zu einer effizienteren Nutzung der Verkehrsflächen bei, wodurch der Verkehr flüssiger und damit auch sicherer wird und die Umweltbelastung abnimmt.

Mit dem am 1. Januar 2023 in der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) eingeführten Symbol "Mitfahrgemeinschaft" (5.43) haben die kantonalen und kommunalen Vollzugsbehörden die Möglichkeit erhalten, gut ausgelastete Fahrzeuge situativ zu privilegieren. Sie können namentlich einzelne Fahrstreifen für solche Gemeinschaften reservieren. Dabei müssen sie im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob die vorgesehene Massnahme angemessen ist und ob die Vorteile mögliche nachteilige Auswirkungen überwiegen. Die Privilegierung von Mitfahrgemeinschaften darf die übrigen Verkehrsteilnehmenden nicht in unverhältnismässiger Weise einschränken.

Es ist nicht immer möglich, sich in einer Fahrgemeinschaft zu organisieren. Ein absolutes Fahrverbot beim Grenzübertritt für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die keine weiteren Personen mitführen, würde dazu führen, dass viele Menschen zeitweise nicht mehr mit dem Auto in die Schweiz einreisen dürften. Der Bundesrat sieht keine neuen Erkenntnisse, die mit der Erstellung eines entsprechenden Berichts gewonnen werden könnten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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