23.3254 · Postulat · 2023-03-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Forschung sowie Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten mit ME/CFS vorzulegen. Insbesondere soll dargelegt werden, welche Massnahmen nötig sind, um die Situation für die Menschen mit ME/CFS zu verbessern und wie die Sozialversicherungen, insbesondere die IV, mit dieser Herausforderung gedenken, umzugehen.
Begründung
Schätzungen zufolge sind in der Schweiz etwa 20 000 Personen (inkl. Kinder und Jugendliche) an ME/CFS erkrankt. In Deutschland geht man davon aus, dass die geschätzte Zahl der Betroffenen von 300 000 nach Covid-19 auf bis zu 2 Millionen steigen wird. Wir müssen also davon ausgehen, dass auch in der Schweiz die Fälle in den nächsten Jahren zunehmen.
In seiner Antwort auf die Interpellation 22.4006 von Damian Müller, stellte Bundesrat Alain Berset fest: "Ich glaube, Sie haben auf ein äusserst wichtiges Problem der öffentlichen Gesundheit hingewiesen, das uns sicherlich auch in Zukunft noch beschäftigen wird". Aber noch immer fehlen Zahlen und Grundlagen für Diagnose, Forschung und Therapie.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse der letzten Monate und der grossen Auswirkung auf die Bevölkerung fordere ich den Bundesrat auf, einen Bericht über die Forschung sowie Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten mit ME/CFS in Auftrag zu geben.
In diesem Bericht sollen nachfolgende Fragestellungen behandelt werden:
1. Der Bericht soll das Ausmass der Betroffenen eruieren und aufzeigen, wie viele Menschen in der Schweiz an ME/CFS leiden und wie die Prognosen aufgrund von Covid-19 aussehen.
2. Welche Forschungen und Studien zu ME/CFS laufen bereits (Europa und Schweiz) und welche in sind der Schweiz geplant?
3. Welche Diagnose- und Therapie-Möglichkeiten stehen den Betroffenen bereits zur Verfügung? Da ME/CFS in vielen Fällen zu schweren Beeinträchtigungen führt, gilt es auch die Frage des Betreuungsangebots zu eruieren.
4. Der Bericht soll auch die rechtliche Situation der Betroffenen betreffend Abdeckung im Sozialversicherungsbereich (IV) berücksichtigen.
5. Wo steht die Schweiz im Vergleich mit Europa? Was kann die Schweiz adaptieren oder übernehmen?
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Myalgische Enzephalomyelitis (ME; auch Chronic Fatigue Syndrome [CFS] genannt) ist eine schwere und komplexe Krankheit. Der Bundesrat ist sich der Tragweite der Erkrankung für die betroffenen Personen und ihre Angehörigen bewusst und anerkennt das Anliegen des Postulates.
Die Forschung zu einzelnen Krankheitsbildern zusammenzutragen und auszuwerten ist jedoch nicht Aufgabe des Bundes. Dafür sind die medizinischen Fachorganisationen zuständig, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat 20.3671 Müller Damian "Myalgische Enzephalomyelitis. Hilfe für Betroffene einer schweren chronischen und unheilbaren Krankheit" festgehalten hat. Die medizinischen Fachorganisationen entwickeln auch Empfehlungen und Leitlinien und bieten Weiter- und Fortbildungen für Fachpersonen an. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Anfrage 18.1068 Birrer-Heimo "Myalgische Enzephalomyelitis. Wenn die "Grippe" einfach nicht weggeht" festgestellt, dass bereits verschiedene Empfehlungen und Leitlinien zur Diagnose und Behandlung von ME/CFS existieren. Für die Organisation der Gesundheitsversorgung sind die Kantone zuständig.
Betroffene Personen können sich zum Bezug von Leistungen bei der Invalidenversicherung (IV) anmelden. Bei der Prüfung des Leistungsanspruchs ist nicht die Diagnose massgeblich, sondern die Auswirkung der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit. Die rechtliche Situation der Betroffenen ist demnach unabhängig vom spezifischen Krankheitsbild geregelt. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 22.4006 Müller Damian "Informationslage zu ME/CFS und bessere Versorgung für Betroffene" dargelegt hat, zieht die IV je nach Gesuch Spezialistinnen und Spezialisten bei der Begutachtung der Grundlagen bei. Zur Sicherstellung der notwendigen Qualität bei versicherungsmedizinischen Gutachten wurde per 1. Januar 2022 die "Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung" eingesetzt. Die Kommission kann durch Empfehlungen und Massnahmen im Bereich der Weiterbildung der Spezialistinnen und Spezialisten die Situation der Betroffenen im Abklärungsverfahren der IV verbessern. Damit steht aus Sicht des Bundesrates ein wirksames Instrument zur Verfügung, um die Qualität der Gutachten auch bei Gesuchen im Zusammenhang mit ME/CFS sicherzustellen.
Die geforderten Abklärungen und Massnahmen liegen folglich grösstenteils nicht in den Kompetenzen des Bundes. Ebenfalls ist eine vollständige Erfassung der betroffenen Personen aufgrund des komplexen Krankheitsbildes und der unscharfen Abgrenzung zu anderen Krankheiten kaum möglich. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass der geforderte Bericht nicht den gewünschten Mehrwehrt liefern kann.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.