23.3273 · Interpellation · 2023-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In der Vorstudie für die "Evaluation der Wirkung von Bundessubventionen auf die Biodiversität" vom Juni 2022
identifiziert der Bundesrat die Versorgungssicherheitsbeiträge als eine von acht zu prüfenden Subventionen. Es geht darum, "wie die Beiträge stärker auf die Erhaltung der Ressourcen ausgerichtet werden könnten statt auf die laufende Produktion".
Analysen von Vision Landwirtschaft zeigen, dass die Versorgungssicherheitsbeiträge das Ziel der Erhaltung der
Produktionsgrundlagen verfehlen und stattdessen eine überintensive Produktion auf deren Kosten fördern. Auch
Agroscope (Möhring et al. 2018) kommt zum Schluss, dass für die Versorgungssicherheit die quantitative und qualitative Verfügbarkeit von Produktionsfaktoren eine Rolle spielt.
Auf die Frage 23.7112 antwortet der Bundesrat: "Der Verlust an Biodiversität nimmt zu und damit auch das Risiko, dass Ökosystemleistungen, die für die landwirtschaftliche Produktion unerlässlich sind, verloren gehen: Ganz allgemein besteht die Gefahr, dass die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des landwirtschaftlichen Ökosystems abnimmt".
Die Vorstudie empfiehlt, in Bezug auf die beiden Subventionen "sinnvolle und realistische Reformen zu erarbeiten". Es sollen verschiedene Pfade geprüft werden - von der Abschaffung bis zur Optimierung bzw. Umgestaltung. Reformvorschläge sollen "ergebnisoffen und in Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Bundesämtern, dem BAFU und kantonalen Fachstellen" analysiert werden.
Weil es dem Bund nicht gelang, bis 2020 das Aichi-Ziel 3 zu erfüllen und weil anstelle einer Überprüfung und Anpassung aller möglichen Subventionen nun eine Priorisierung vorgenommen wurde, sei eine "zeitnahe Erarbeitung konkreter Massnahmen und deren Umsetzung" umso dringender. Pro ausgewählte Subvention soll "ein Massnahmenkatalog definiert werden, dessen Durchsetzung möglichst erfolgsversprechend ist".
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie wird die genannte Ergebnisoffenheit der Reformvorschläge sichergestellt?
2. Welche Bundesämter und kantonalen Fachstellen sind betroffen? Mit welchen wird zusammengearbeitet?
3. Welche konkreten Stakeholder werden bei der Analyse beigezogen und warum?
4. Wie wird die zeitnahe Erarbeitung eines Kataloges mit konkreten Massnamen sowie deren Umsetzung sichergestellt?
5. Welche Studien werden bei der Analyse berücksichtigt?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat das WBF (BLW) beauftragt, die Auswirkungen der Versorgungssicherheitsbeiträge auf die Biodiversität vertieft zu evaluieren, Reformvorschläge auszuarbeiten und dem Bundesrat 2024 vorzulegen. Dabei sind die in der Bundesverfassung verankerten Ziele der Agrarpolitik (Versorgungssicherheit, Einkommen in der Landwirtschaft usw.) zu berücksichtigen. Das BLW hat Agroscope mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
1. Bei der Evaluation durch Agroscope handelt es sich um eine unabhängige wissenschaftliche Arbeit, die ergebnisoffen ist. Gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation wird das BLW anschliessend zuhanden des Bundesrates Reformvorschläge ausarbeiten.
2. In der Begleitgruppe der Evaluation ist auf Stufe Bundesverwaltung neben dem BLW das BAFU vertreten. Da Agroscope im gleichen Projekt auch den Grenzschutz in Bezug auf die Auswirkungen auf die Biodiversität untersucht, ist zudem ein Vertreter des SECO Mitglied der Begleitgruppe. Kantonale Fachstellen wie die Konferenz der Landwirtschaftsämter (KOLAS) sind nicht involviert.
3. Neben den genannten Bundesämtern wird der Schweizer Bauernverband (SBV) einbezogen; er vertritt die Landwirtschaft in der Begleitgruppe.
4. Gemäss Auftrag sind dem Bundesrat 2024 Reformvorschläge zu unterbreiten. Der Bundesrat wird dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
5. Der Auftragnehmer der Evaluation (Agroscope) berücksichtigt bei seiner Arbeit alle relevanten wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema. Eine wichtige Grundlage ist die Evaluation der Versorgungssicherheitsbeiträge aus dem Jahr 2018 (Möhring et al. 2018).
Antwort des Bundesrates.