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Für das Recht jedes Mitglieds der Versichertengemeinschaft auf Mitsprache bei wichtigen Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen

23.3280 · Motion · 2023-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, die es allen Versicherten ermöglicht, bei grossen Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen (AHV, IV, UV) mitzureden.

Begründung

Die Schweiz hat sich für ein System der sozialen Sicherheit entschieden, das auf Versicherungen beruht, in die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Nationalität einzahlen.

Es gilt, die Demokratie des Systems zu gewährleisten und allen Versicherten die Möglichkeit zu geben, bei wichtigen Änderungen der Versicherungen, denen sie angeschlossen sind, mitzureden.

Heute bleibt diese Möglichkeit 520 000 Frauen und 710 000 Männern verwehrt.

Diese Versicherten machen 57 Prozent der Hilfsarbeitskräfte, 44 Prozent der Maschinenbedienerinnen und -bediener und 28 Prozent des Personals in Dienstleistungsberufen und der Verkäuferinnen und Verkäufer aus. Sie sind in den belastendsten Berufen überrepräsentiert.

Sie zählen daher zu jenen Personen, die am stärksten von Änderungen bei den obligatorischen Sozialversicherungen betroffen sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Gesetzgebungsprozess in der Schweiz ist sehr partizipativ aufgebaut. So spielt beispielsweise das Instrument der Vernehmlassung eine zentrale Rolle: Dabei prüfen die Kantone und die verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft (politische Parteien, Interessengruppen, Sozialpartner wie Gewerkschaften, usw.) die Vorschläge und geben dazu ihre Stellungnahmen ab. Nach dieser Vernehmlassung wird der eigentliche Entwurf ausgearbeitet, und den eidgenössischen Räten unterbreitet (vgl. www.ch.ch).

Diesem Vorgehen liegt die Idee zugrunde, dass sich sämtliche Interessengruppen, aber auch Privatpersonen, zu einer Vorlage äussern und einbringen können und dass die eingebrachten Anliegen bestmöglich und im Hinblick auf einen politischen Konsens berücksichtigt werden. Dieses Recht gilt unabhängig von Herkunft oder Nationalität. Auch wer nicht explizit zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern.

In den Sozialversicherungen beziehungsweise der Sozialpolitik spielen zudem die ausserparlamentarischen Kommissionen eine Rolle für die Einbindung aller beteiligten Interessengruppen in die politischen Prozesse, wie die eidgenössische Kommission für die Alters, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge, die eidgenössische Kommission für Familienfragen oder die eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen. Im Bereich der AHV beispielsweise obliegt der Kommission unter anderem die Begutachtung von Fragen über die Durchführung und Weiterentwicklung der Versicherung. Sie hat des Weiteren das Recht, dem Bundesrat von sich aus Anregungen zu unterbreiten.

Der Gesetzgebungsprozess umfasst somit aus Sicht des Bundesrates bereits genügend zufriedenstellende Instrumente, um die Beteiligung der Bevölkerung, einschliesslich der in- und ausländischen Versicherten und ihrer Verbände, zu gewährleisten. Diese Instrumente werden rege genutzt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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