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23.3285 · Motion · 2023-03-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Schaffung eines befristeten Solidaritäts- und Wiederaufbaufonds für die Ukraine mit folgenden Eckwerten zu unterbreiten:

1. Der Fonds dient der Finanzierung der humanitären Hilfe und von Massnahmen für den Wiederaufbau in der Ukraine.

2. Die Massnahmen für den Wiederaufbau stehen im Einklang mit dem Klimaübereinkommen von Paris und dem UN-Übereinkommen zur biologischen Vielfalt.

3. Dem Fonds werden durch den Bund finanzielle Mittel in der Höhe von insgesamt drei Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts zur Verfügung gestellt.

4. Für die Einlagen in den Fonds beantragt der Bundesrat dem Parlament ausserordentlichen Zahlungsbedarf gemäss Artikel 126 Absatz 3 der Bundesverfassung.

Begründung

Die Ukraine verteidigt mit ihrem Widerstand gegen den russischen Aggressor auch unsere Werte der Freiheit, Demokratie und Menschenrechte. Die Zerstörungen in der Ukraine sind angesichts der andauernden Bombardierungen durch Russland immens. Die ukrainische Regierung rechnete im July 2022 mit einem Investitionsbedarf für den Wiederaufbau von mehr als 750 Milliarden US-Dollar (Ukraine's National Recovery Plan). Mit der Fortsetzung des Krieges dürften die Schäden noch deutlich höher ausfallen.

Ein Wiederaufbau in dieser Grössenordnung kann nur mit massiver Unterstützung der westlichen Staaten finanziert werden. Im National Recovery Plan rechnet die Ukrainische Regierung damit, dass rund 2/3 des Investitionsbedarfs (rund 500 Milliarden US-Dollar) mit staatlichen Beiträgen und Darlehen von Partnerstaaten finanziert werden. Dazu soll auch die Schweiz einen substanziellen Beitrag leisten.

Drei Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts entsprachen im Jahr 2022 gemäss den Quartalsschätzungen des Seco einem Betrag von rund 23 Milliarden Franken. Ein Beitrag in dieser Höhe ist vor dem Hintergrund des von der Ukraine bezifferten Investitionsvolumens und der Bedeutung der Schweizer Volkswirtschaft in Europa angemessen. Mit der Anforderung, dass die Massnahmen im Einklang mit dem Klimaübereinkommen von Paris und dem UN-Übereinkommen zur biologischen Vielfalt stehen sollen, fördern sie die nachhaltige Entwicklung der Ukraine und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zum Schutz der Biodiversität.

Der Krieg in der Ukraine ist ein ausserordentliches Ereignis, welches die geopolitische und wirtschaftliche Situation in Europa mit einem Schlag grundlegend verändert hat. Es ist deshalb gerechtfertigt, für die Alimentierung des Fonds ausserordentlichen Zahlungsbedarf zu beantragen. Eine Finanzierung mit ordentlichen Einnahmen wäre aufgrund der Schuldenbremse nur durch eine starke Kürzung von ordentlichen Ausgaben oder mit zusätzlichen Steuereinnahmen möglich. Die mit dem Fonds verbundene Kreditaufnahme durch die Eidgenossenschaft kann der Schweizer Kapitalmarkt gut absorbieren und würde basierend auf den Schätzungen für das Jahr 2022 die Schuldenquote der Schweiz um rund drei Prozentpunkte auf rund 31 Prozent erhöhen, was keine Gefahr für die Stabilität der Schweizer Staatsfinanzen darstellt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung seit der militärischen Aggression Russlands am 24. Februar 2022. Über die bereits vor dem Ausbruch des Krieges eingeplanten Budgetrahmen für die Ukraine hinaus hat der Bundesrat bis heute drei Hilfspakete beschlossen. Dafür wurden dem Parlament jeweils entsprechende Nachtragskredite unterbreitet. Ausserdem wurden bestehende Mittel umprogrammiert oder intern kompensiert. Neben der Nothilfe, die die Schweiz in der Ukraine leistet, unterstützt sie beispielsweise auch das Gesundheitswesen, die Energieinfrastruktur, die Förderung der Demokratie oder den lokalen Privatsektor. Dabei kann die internationale Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz, dank ihrer Präsenz in der Ukraine seit den 1990er Jahren, auf langjährige Erfahrung und Kontakte zurückgreifen.

Die Schweiz war im Juli 2022 Gastgeberin der Ukraine Recovery Conference in Lugano, die den Wiederaufbauprozess einleitete. Die bei dieser Gelegenheit verabschiedeten "Lugano-Prinzipien" dienen der internationalen Gemeinschaft heute als Referenz, um gemeinsam mit den ukrainischen Behörden den Wiederaufbau des Landes zu planen. Laut diesen Prinzipien muss der Wiederaufbau der Ukraine in einer nachhaltigen Weise auf Reformen hinarbeiten, im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie dem Pariser Abkommen erfolgen.

Der Bundesrat hat vorgesehen, rund 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und die Region im Rahmen der IZA-Strategie 2025-2028 zu reservieren. Mit den für die Jahre 2023-2024 vorgesehenen rund 300 Millionen Franken, sollen die Ukraine und die Region über die nächsten sechs Jahre mit rund 1,8 Milliarden Franken zusätzlich unterstützt werden. Die Schweiz leistet hiermit einen wichtigen Beitrag an die Ukraine und den Wiederaufbau. Es ist absehbar, dass die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine dereinst sehr hoch ausfallen werden. Der Beitrag des Bundes an den Wiederaufbau der Ukraine wird nicht vollumfänglich aus dem IZA-Budget erfolgen können. Im Rahmen einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe wird derzeit geprüft, welcher institutionelle Rahmen zur Begleitung des langfristigen Wiederaufbauprozesses erforderlich ist und werden Überlegungen zu einem möglichen Fonds angestellt. Dazu verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Mo. 23.3437 APK-N "Unterstützungsprogramm für die Ukraine: Rechtsgrundlage und fünf Milliarden Franken für humanitäre Hilfe, Schutz der Zivilbevölkerung, Friedensförderung und Wiederaufbau".

Der Bundesrat behält sich im Falle der Annahme der Motion im Erstrat vor, im Zweitrat den Antrag auf Umwandlung in einen Prüfauftrag zu stellen. Darin würden auch die Ergebnisse der oben genannten Prüfarbeiten einfliessen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.