23.3307 · Interpellation · 2023-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die wirtschaftliche und ökologische Bedeutung der Schafalpung im Sömmerungsgebiet, unterteilt nach ober- und unterhalb der Waldgrenze?
2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Standweiden als "übrige Weidesysteme", auch zu den biodiversitätsschädigenden Subventionen gehören? Wenn nein, warum nicht?
3. Hat der Bundesrat Kenntnis von der "Habitat suitability modeling"-(HSM-)Methode, mit der digital erkannt werden kann, welche Zonen im Sömmerungsgebiet besonders empfindlich auf die Beweidung reagieren? Könnte sich der Bundesrat eine Umsetzung in einem Pilotperimeter vorstellen?
4. Wendet der Bund diese HSM-Methode als Entscheidgrundlage für die Auszahlung von ökologischen Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe an oder gedenkt er, dies zu tun?
5. Welche Einflüsse hat die Schafsömmerung inklusive der Herdenschutzmassnahmen auf die Wildtiere?
6. Wie beurteilt der Bundesrat den Gesundheitszustand der Schafe im Sömmerungsgebiet? Welche negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Wildtiere ist auf die Bestossung mit Schafen oberhalb der Waldgrenze zurückzuführen?
7. Wie wird sichergestellt, dass den Wildtieren im alpinen Raum ein angemessener Lebensraum erhalten bleibt, insbesondere in den kantonalen und eidgenössischen Jagdbanngebieten?
Begründung
Standweiden sind bei Schafen nachweislich nur dann ökologisch vertretbar, wenn die Besatzdichte tief ist und die Schafe sich gleichmässig auf der Fläche verteilen. Eine gleichmässige Verteilung liegt aber nicht in der Natur des Herdentieres Schaf. Damit sind Standweiden mit Schafen ökologisch problematisch. Im Sömmerungsgebiet gibt es viele Flächen mit hoher Biodiversität, welche besonders empfindlich auf Beweidung reagieren. Ein weiteres Problem ist die Überschneidung der Schafsömmerung im Sömmerungsgebiet mit dem Lebensraum der einheimischen Wildhuftiere. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Problemen, wie zum Beispiel Epidemien von Moderhinke und Gämsblindheit. Schafe bilden ein Reservoir für den Erreger der Gämsblindheit, und zurzeit gibt es keine sichere Bekämpfungsmethode, mit der diese Krankheit aus einer Schafherde eliminiert und die Übertragung auf Wildtiere ausgeschlossen werden kann.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Auf rund 870 Sömmerungsbetrieben werden jährlich insgesamt 200 000 Schafe gesömmert. Der gesamte Schafbestand in der Schweiz beträgt 350 000 Tiere. Die Schafalpung ist somit von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Seit 2014 richtet der Bund Biodiversitätsbeiträge für rund 225 000 ha Sömmerungsfläche aus. Ein bedeutender Anteil der Sömmerungsflächen weist die Qualität von Biodiversitätsförderflächen auf. Eine Unterteilung der Wirkung nach ober- und unterhalb der Waldgrenze ist nicht möglich, da diese nicht erhoben wird.
2. Der Bundesrat teilt diese pauschale Einschätzung einer negativen Auswirkung auf die Biodiversität nicht. Der Anteil der Schafe auf Standweiden betrug 2022 nur noch 14 Prozent des gesömmerten Bestands. Der Anteil nimmt tendenziell weiter ab. Zudem müssen die Kantone bei der Festlegung des Normalbesatzes einer Alp, Höchstbesätze pro Hektare Weidefläche gemäss Anhang 2 der Direktzahlungsverordnung einhalten.
3. und 4. Die Methode ist dem Bundesrat aus der Literatur bekannt. Forscher der Universität Freiburg haben sie für die Beweidung des Sömmerungsgebiets im Kanton Freiburg getestet und die Ergebnisse im vergangenen Jahr publiziert. Aus heutiger Sicht eignet sich die Methode nicht als gesamtschweizerische Entscheidungsgrundlage im Direktzahlungssystem. Ein Pilotprojekt des Bundes ist deshalb nicht vorgesehen.
5. Die Schafsömmerung unterhalb der natürlichen Waldgrenze kann bei angepassten Beständen und guter Herdenführung die Äsungsqualität der Weiden für Wildtiere verbessern, während eine schlechte Weideführung, insbesondere eine Über- oder Unterbestossung, das Gegenteil bewirken kann. Nicht fachgerecht angewandte Herdenschutzmassnahmen können zu Unfällen mit Wildtieren führen: Wildtiere können sich in Weidezäunen verfangen und zu Tode kommen oder Herdenschutzhunde können beim Streunen Wildtiere jagen. Um dies zu verhindern, prüft das BAFU die von ihm finanzierten, offiziellen Herdenschutzhunde vor ihrem Einsatz auf ihr herdentreues Verhalten in ungezäunter Situation.
6. Die Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) sieht vor, dass die Kantone seuchenpolizeiliche Vorschriften für die Sömmerung erlassen. Darin ist festgelegt, dass alle Tiere, die zur Sömmerung auf die Weiden und Alpen getrieben werden, gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein müssen. Zudem sind die während der Sömmerung verantwortlichen Tierhalterinnen und Tierhalter verpflichtet, die Sömmerungstiere sorgfältig zu beobachten und beim geringsten Krankheitsverdacht den zuständigen Tierarzt beizuziehen.
Die Kantone überwachen und kontrollieren die Tiergesundheit der gesömmerten Schafe stichprobenweise im Rahmen der Kontrollen in Betrieben mit Nutztierhaltungen (vgl. Art. 292a TSV).
Für die Moderhinke erarbeitet das BLV zusammen mit den Kantonen und den Akteuren der Schafhaltung ein gesamtschweizerisches Bekämpfungskonzept. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich ab Herbst 2024. Ziel ist es, den Infektionsdruck der Moderhinke stark zu reduzieren und damit auch eine allfällige Übertragung auf Wildtiere zu verhindern.
Generell können Schafe und Ziegen im Sömmerungsgebiet gefährliche Krankheiten auf Wildtiere übertragen, insbesondere die Moderhinke oder die Gämsblindheit, die in Wildtierpopulationen zu teilweise hohen Verlusten führen können.
7. Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (SR. 922.31) dienen diese Wildtierschutzgebiete ganz allgemein der Erhaltung der Lebensräume und der darin lebenden Wildtiere, insbesondere vor Bejagung und Störung. Auf den Alpweiden und in den Bergwäldern innerhalb dieser Schutzgebiete sorgen die Kantone für eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung.
Antwort des Bundesrates.