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Ladestationen und Wasserstofftankstellen für Elektrolastwagen. Förderung im Rahmen des CO2-Gesetzes

23.3326 · Motion · 2023-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der vorgesehenen Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Personenwagen und Lieferwagen (Art. 41b des Entwurfs des CO2-Gesetzes) sollen künftig auch spezifische Ladestationen und Wasserstofftankstellen für elektrisch betriebene schwere Güterfahrzeuge gefördert werden.

Begründung

Die Lastwagenhersteller haben ehrgeizige Pläne, was die Herstellung von batterie- oder wasserstoffbetriebenen Elektrolastwagen für den gesamten europäischen Markt angeht. Die grösste Hürde für das rasche Inverkehrbringen solcher Fahrzeuge ist abgesehen von den Anschaffungskosten zweifelsohne die Entwicklung eines auf Lastwagen zugeschnittenen Schnellladenetzes und Wasserstoff-Tankstellennetzes. Für die Branche ist es entscheidend, dass die Fahrzeuge schnell geladen oder betankt werden können, und zwar direkt im Betrieb, aber auch bei den Kunden, auf den Terminals sowie auf Parkplätzen und Raststätten. Ein relativ dichtes Netz an zugänglichen Ladestationen ist unabdingbar.

Für Lastwagen gibt es in der Schweiz heute allerdings erst 9 Wasserstofftankstellen und nur sehr wenige Schnellladestationen.

Im Interesse der Klima- und Verkehrspolitik und mit Blick auf eine Verminderung der Lärmbelastung, die Energieeffizienz und die Versorgungssicherheit muss der schwere Güterverkehr auf der Strasse so rasch wie möglich von den fossilen Energieträgern wegkommen.

Gemäss dem offiziellen Treibhausgasinventar der Schweiz ist der Güterverkehr auf der Strasse für etwa 4 Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen verantwortlich, und eine Verminderung zeichnet sich nicht ab. Der Gütertransport auf der Schiene ist eindeutig klima- und umweltverträglicher, aber der Grossteil der Transporte auf der sogenannten ersten und letzten Meile wird weiterhin von schweren Güterfahrzeugen übernommen. Die Branche muss daher so rasch wie möglich klimaneutral werden.

Um das zu erreichen, ist es aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltpolitischen Gründen angezeigt, die Entwicklung eines leistungsfähigen und auf die Bedürfnisse abgestimmten Schnellladenetzes und Wasserstoff-Tankstellennetzes voranzutreiben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Auch im schweren Güterverkehr müssen die CO2-Emissionen rasch gesenkt werden. So sollen gemäss dem Vorschlag des Bundesrats zur Revision des CO2-Gesetzes beispielsweise Elektro- und Brennstoffzellenlastwagen bis 2030 von der Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden, was zu Anreizen für diese Antriebstechnologien in der Schweiz sorgt. Zudem besteht heute in der Schweiz auf Basis einer privatwirtschaftlichen Initiative bereits ein vergleichsweise dichtes Wasserstoff-Tankstellennetz. Gemäss Stand vom März 2023 sind 13 Wasserstofftankstellen in der Schweiz in Betrieb, sechs weitere Tankstellen befinden sich in Planung oder Realisierung.

Zur künftigen Rolle von Wasserstoff erarbeitet der Bund derzeit den Bericht zum überwiesenen Postulat 20.4709 Candinas "Wasserstoff. Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz". Zudem hat der Nationalrat in der Wintersession 2022 die Motion 20.4406 Suter "Grüne Wasserstoffstrategie für die Schweiz" überwiesen. Weiter befindet sich zurzeit die Mo. 22.3376 UREK-S "Strategie für Wasserstoff in der Schweiz" im Ständerat zur Differenzbereinigung. Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zur Förderung der Entwicklung und zur Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit Wasserstoff vorzuschlagen. Eine mögliche Förderung von Wasserstofftankstellen soll deshalb in diesem Rahmen geprüft werden.

In seiner Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz, das zurzeit im Parlament beraten wird, hat der Bundesrat in Art. 41b ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur vorgeschlagen. Es sollen im Zeitraum 2025-2030 jährlich maximal 30 Mio. Franken zur Verfügung gestellt werden für Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden, bei Unternehmen und auf öffentlichen Parkplätzen. Das Förderprogramm fokussiert primär auf leichte Fahrzeuge wie Personenwagen. Eine Ausweitung auf weitere Fördertatbestände wie Ladeinfrastruktur für schwere Güterfahrzeuge würde allerdings entweder eine Erhöhung der Mittel voraussetzen oder eine Reduktion für die Förderung von Ladeinfrastruktur für leichte Fahrzeuge bedeuten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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