23.3332 · Interpellation · 2023-03-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im vergangenen November hat das unabhängige Gremium von Expertinnen und Experten des Europarats "GREVIO" wie auch das Staaten-Komitee der Schweiz Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der Istanbul-Konvention zukommen lassen.
GREVIO fordert die Schweiz dringend auf, genügend nachhaltig gesicherte Plätze in spezialisierten Schutzunterkünften zu gewährleisten (Art. 23).
1. Wie plant der Bundesrat, in der ganzen Schweiz ausreichend Plätze für die unterschiedlichen Betroffenengruppen in spezialisierten Schutzunterkünften zu garantieren, die angemessen finanziert, stabil budgetiert und den notwendigen personellen Ressourcen ausgestattet sind?
2. Wie will der Bundesrat zudem Anschlusslösungen an den Aufenthalt in Schutzunterkünften ausbauen, wie dies GREVIO ebenso empfiehlt?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates auf das Postulat WBK-N 23.3016 "Von Gewalt betroffene Minderjährige und junge Erwachsene. Welche Lösungen gibt es in den einzelnen Regionen?" aufgeführt, liegt die Kompetenz für die Bereitstellung von Schutzunterkünften für Gewaltbetroffene wie auch von Anschlusslösungen bei den Kantonen.
Bereits in seinem Bericht vom 29. Juni 2022 in Erfüllung des Postulates 19.4064 Wasserfallen Flavia "Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und Bedarfsabklärung für Schutzplätze" hielt der Bundesrat fest, in welchen Regionen Angebotslücken bestehen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) setzt sich für eine angemessene Versorgung und Finanzierung von Schutzunterkünften ein und hat bereits verschiedene Grundlagen und Empfehlungen an die Kantone herausgegeben (z.B. Information und Empfehlung im Zusammenhang mit Kapazitätsengpässen bei Not- und Schutzunterkünften vom 12. Juli 2022 oder Empfehlungen zur Finanzierung von Frauenhäusern und zur Ausgestaltung von Anschlusslösungen vom 27. Mai 2021; www.sodk.ch > Themen > Opferhilfe > Schutzunterkünfte). Zudem ist die SODK daran, das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen zu evaluieren und wird dabei auch die Bedürfnisse von gewaltbetroffenen jungen Männern und LGBTI-Personen berücksichtigen. Ziel ist, in allen Regionen ein ausreichendes und bedürfnisgerechtes Angebot sicherzustellen (Umsetzung Massnahme 9 des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 (NAP IK) vom 22. Juni 2022. (www.ebg.admin.ch > Dokumentation > Publikationen Internationales > Istanbul-Konvention).
Der Bundesrat wird sich zudem bis Mitte 2023 im Rahmen der Erfüllung des Postulates 20.3886 Roth Franziska "Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz" zur Frage äussern, wie sichergestellt wird, dass Menschen mit Behinderungen einen niederschwelligen und barrierefreien Zugang zu Schutzeinrichtungen für Gewaltbetroffene sowie zu unabhängigen Anlauf- und Beratungsstellen mit spezifischer Fachkompetenz haben. Im Rahmen der Massnahme 21 des NAP IK wird das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) und die SODK Massnahmen ergreifen zur Verbesserung der Zugänglichkeit zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Opfer von Gewalt und zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten.
Antwort des Bundesrates.