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23.4004 · Postulat · 2023-09-14

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, die notwendigen Voraussetzungen zur Schaffung von mehr öffentlicher Transparenz hinsichtlich der Qualität von Leistungen im Schweizer Gesundheitssystem zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, dies sowohl im Zusammenhang als auch über die aktuelle Umsetzung von Art. 58a KVG (Qualitätsverträge) hinaus. Er soll aufzeigen, wie Qualitätsindikatoren nach Krankheitsbildern, zuerst unter dem Schutz der Anonymität nur für Fachpersonen, später öffentlich für alle Teilnehmer des Gesundheitswesens, zugänglich gemacht werden können. Die Vorschläge sollen zu einem möglichst geringen administrativen Mehraufwand führen. Die betroffenen Akteure sind bei der Erarbeitung des Berichts miteinzubeziehen und Möglichkeiten zur Finanzierung allfälliger Mehraufwände (Kosten für die Qualitätsentwicklung / Qualitätsmessung) sind auszuführen.

Begründung

Abgesehen von den vom ANQ veröffentlichten Qualitätsindikatoren im Spitalsektor herrscht ein wenig öffentliche Transparenz über die Qualität der erbrachten Leistungen. Seit Inkrafttreten der Qualitätsartikel (Art. 58 und 59 KVG) hat die Eidgenössische Qualitätskommission zwar Qualitätsentwicklungsprogramme lanciert, allerdingsstrebt keines der Programme nach öffentlicher Transparenz. Dies, obwohl der Bundesrat in seiner Strategie zur Qualitätsentwicklung von 2022 folgendes festhält: «Die Veröffentlichung der Ergebnisse soll nach einer Testphase der Indikatoren zu einer transparenzfördernden Standardpraxis werden». Bis anhin erklärte der Bundesrat weder wie er dieses Ziel erreichen will, noch legte er dafür einen Zeitrahmen fest.
Dank Transparenz können Leistungserbringern ihre Stärken erkennen und, wo nötig, passende Kooperationspartner identifizieren. Ebenfalls können Patienten und ihre zuweisenden Ärzte die passenden Spezialisten ermitteln.
In einem Bericht sollen deshalb die notwendigen Schritte zur Veröffentlichung von (krankheitsspezifischen) Qualitätsindikatoren sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich aufzeigen, die auch die Sicht des Patienten berücksichtigen (z.B. Proms). Dabei sollen Erfahrungen im Benchmarking von anderen Ländern berücksichtigt werden. Weiter soll der Bericht die Rolle der Akteure (insbesondere der Fachgesellschaften, Tarifpartner, Kantone, des Bundes) aufzeigen und einen ehrgeizigen Zeitrahmen für die Implementierung beinhalten.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Realisierung der Ziele des Bundesrates zur Qualitätsentwicklung für die Jahre 2022-2024 hat die Eidgenössische Qualitätskommisison (EQK; Art. 58b Bundesgesetz über die Krankenversicherung; KVG, SR 832.10) die Grundlagenarbeiten zur Erstellung eines nationalen Monitoring-Systems und eines nationalen Qualitäts-Dashboards initiiert. Als weiteres Instrument zur Umsetzung der Ziele des Bundesrates dienen die schweizweiten Qualitätsverträge nach Artikel 58a KVG, mit welchen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer unter anderem verpflichtet sind, einen Jahresbericht über den Stand der Qualitätsentwicklung gegenüber der EQK und dem Bundesrat vorzulegen. Der Bundesrat ist gerne bereit, die Anliegen des Postulats in die oben erwähnten Transparenzmassnahmen miteinzubeziehen und wird im Bericht zur Erfüllung darlegen, ob noch weitere Massnahmen ergriffen werden müssen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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