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Teilnahme der Schweiz an Friedensförderungseinsätzen der EU. Aufnahme von Verhandlungen angesichts eines auslaufenden Rahmenabkommens

23.4031 · Motion · 2023-09-21

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

In der Vergangenheit hat der Bundesrat mehrmals den Wunsch geäussert, Verhandlungen mit der EU aufzunehmen, um die allgemeinen Modalitäten einer Teilnahme der Schweiz an friedensfördernden Einsätzen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu regeln. Dennoch wurden solche Verhandlungen nie eingeleitet. Diese Situation ist besonders in Anbetracht dessen seltsam, dass die EU seit 2004 positive Signale aussendet. Mehrere Drittländer beteiligen sich denn auch in unterschiedlichem Mass an der GSVP.

Auch ohne ein Abkommen hat die Schweiz bereits an mehreren friedensfördernden Einsätzen an der Seite der EU teilgenommen (insbesondere in den Bereichen der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Reform des Justiz- und Polizeiapparats).

Allerdings ist zu betonen, dass diese Teilnahmen nur durch den Abschluss von mehreren separaten Abkommen möglich waren. Der Abschluss eines Rahmenabkommens würde die Dinge beschleunigen und auch die rechtlichen, organisatorischen und administrativen Aspekte vereinfachen, die mit einer Teilnahme unseres Landes an diesen Einsätzen verbunden sind. Die Schweiz hätte zudem die Möglichkeit, jedes Mal neu zu entscheiden, ob sie an einem bestimmten Einsatz beteiligt sein will oder nicht. Die GSVP beruht auf zwischenstaatlichen Entscheidungsmechanismen. Ein solches Abkommen würde nichts an der eigenständigen Entscheidungsfindung der Schweiz basierend auf dem Friedensförderungsgesetz ändern.

Da sich die Sicherheitslage in Europa seit dem letzten Jahr wesentlich verschlechtert hat, scheint es nun mehr denn je notwendig, dass sich die Schweiz an der Seite der EU sichtbar engagiert, um auf unserem Kontinent und in der Welt zu Frieden und Stabilität beizutragen.

Vor diesem Hintergrund beauftrage ich den Bundesrat, Verhandlungen mit der EU aufzunehmen, um ein Rahmenabkommen über die zivilen Beiträge der Schweiz zu den friedensfördernden Einsätzen im Rahmen der GSVP abzuschliessen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Motionär schreibt, handelt es sich beim sogenannten Framework Participation Agreement (FPA) um eine Vereinbarung, die den administrativen Rahmen (z.B. Rechtsstellung des Personals) für die Beteiligungen von Drittstaaten an EU-Missionen und Operationen im Bereich der zivilen und militärischen Friedenserhaltung festlegt. Zahlreiche Staaten verfügen bereits über eine solche Vereinbarung mit der EU (z.B. Norwegen, Perù, Vietnam). Die Schweiz beteiligt sich bereits seit einigen Jahren immer wieder an zivilen und militärischen Missionen und Operationen der EU, weshalb Gespräche zum Abschluss eines FPA bereits seit 2004 laufen. Ende 2020 hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat für ein FPA, beschränkt auf den zivilen Bereich verabschiedet. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie der zunehmenden volatilen sicherheits- und geopolitischen Lage prüft der Bundesrat eine Stärkung der internationalen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit. Dazu gehören auch militärische Friedenserahltungsmissionen. Dementsprechend wäre der Abschluss eines FPA mit der EU auch für militärische Entsendungen eine zu prüfende Option. Damit ein FPA sowohl für den zivilen als auch den militärischen Bereich mit der EU abgeschlossen werden kann, wäre die Anpassung des 2020 verabschiedeten Verhandlungsmandats notwendig. Entsprechende Abklärungsarbeiten sind am Laufen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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