23.404 · Parlamentarische Initiative · 2023-02-27
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Parlamentsressourcengesetzes soll der Bundesversammlung ein Verordnungsentwurf unterbreitet werden, damit die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge angemessen der Teuerung angepasst werden können.
Wortlaut
Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Parlamentsressourcengesetzes soll der Bundesversammlung ein Verordnungsentwurf unterbreitet werden, damit die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge angemessen der Teuerung angepasst werden können.
Begründung
Gemäss Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates mit einer Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beitragen gemäss diesem Gesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet.
An ihrer Sitzung vom 10. Februar hat die Verwaltungsdelegation einstimmig entschieden, das Büro des Ständerates zu ersuchen, eine entsprechende Kommissionsinitiative zu ergreifen, da die Teuerung seit den letzten Anpassungen der Entschädigungen in den Jahren 2010, respektive 2012 über 3 Prozent betrug. Das Büro des Ständerates hat dementsprechend an seiner Sitzung vom 27. Februar mit fünf zu einer Stimme entschieden, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 31.05.2023
Kein Teuerungsausgleich für Bundesparlamentarier
Der Ständerat will keinen Teuerungsausgleich für die Mitglieder des Bundesparlaments. Er ist am Mittwoch nicht auf eine entsprechende Vorlage eingetreten.
Die Vorlage des Büros der kleinen Kammer sah vor, dass Ratsmitglieder erstmals seit 2012 wieder einen Teuerungsausgleich erhalten hätten. Dieser hätte 2,5 Prozent betragen. Erhöht werden sollten auch die Fraktionsbeiträge. Die Massnahme hätte den Bund 1,3 Millionen Franken gekostet.
Mit 29 zu 11 Stimmen hiess der Ständerat einen Nichtseintretensantrag von Werner Salzmann (SVP/BE) gut. Dieser verwies zur Begründung insbesondere auf die schwierige Finanzlage des Bundes.
Mit dem Nein des Ständerats ist das Geschäft erledigt.