23.4045 · Motion · 2023-09-25
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert ein Roaming-Abkommen mit der EU in das Verhandlungspaket zwischen der Schweiz und der EU zu integrieren.
Begründung
Die überhöhten Roaming-Kosten müssen nun endlich mit wirksamen Instrumenten angegangen werden. Die EU hat dies für ihre Bürgerinnen und Bürger zunächst mit Preisobergrenzen und später mit der gänzlichen Abschaffung der Roaming-Gebühren erreicht. Der schweizerische Weg, der in erster Linie auf eine verbesserte Verbraucherinformation und auf die Eigenverantwortung der Mobilfunkanbieter setzt, löst dagegen das Problem unbefriedigend. Wer nicht in eine Kostenfalle tappen will, schaltet das Roaming beim Grenzübertritt aus. Wer es sich leisten kann, wählt vorsichtshalber ein teures Abonnement, das eine gewisse Anzahl Roaming-Minuten und Datenvolumen enthält. Ziel müsste sein, Schweizerinnen und Schweizern die gewohnte und unbeschwerte Nutzung des Smartphones auch im Ausland zu ermöglichen, statt mit hohen Preisen und Verbraucherwarnungen die Nutzung von Roaming präventiv einzuschränken. Es besteht also Handlungsbedarf.
Nachdem der Nationalrat der Festlegung einer Obergrenze für Roaminggebühren mit der Motion 21.3661 zugestimmt hat, lehnte der Ständerat eine solche in der Herbstsession 2023 ab. Die Mehrheit begründet die Ablehnung damit, dass sich die Schweiz international abstimmen müsse.
Die EU-Länder haben ein gemeinsames Roaming-Abkommen, sodass für Kundinnen und Kunden von europäischen Mobilfunkanbietern keine Roaming-Gebühren mehr anfallen. Der Beitritt zur EU-Roaming-Regelung mit einem entsprechenden Abkommen wäre für die Wirtschaft, den Tourismus und die Reisenden im Sinne einer einheitlichen Regelung sicherlich die beste Lösung. Aus diesen Gründen soll ein Roaming-Abkommen ins Verhandlungsmandat mit der EU integriert werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat will die Beziehungen mit der EU mittels eines umfassenden Pakets weiterentwickeln und stabilisieren. Im Februar 2022 hat er die Stossrichtung für ein solches Verhandlungspaket beschlossen. Auf dieser Basis führt die Schweiz seit März 2022 exploratorische Gespräche mit der EU. Zusätzlich hat der Bundesrat den Austausch mit innenpolitischen Akteuren während des letzten Jahres verstärkt. Am 21. Juni 2023 verabschiedete er Eckwerte für ein Verhandlungsmandat mit der EU. Sie bilden die Grundlage für die weiteren Gespräche mit der EU. Der Bundesrat wird die Ergebnisse dieser Arbeiten im Herbst prüfen und sich auf dieser Grundlage auf die Verabschiedung eines Verhandlungsmandates vorbereiten. Zum jetzigen Zeitpunkt das Dossier Roaming in das Paket aufzunehmen, würde den Prozess verzögern. Dies ist nicht im Interesse der Schweiz. Im Rahmen einer Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) wurden die Grundlagen für die Regulierung der Endkundenpreise auf Basis von internationalen Abkommen aufgenommen. In der Botschaft wurde explizit erwähnt: «Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation besteht im Abschluss eines bilateralen Abkommens zur Festlegung der Roaming-Grosshandelspreise zum Beispiel mit der EU. Damit könnten die in der Schweiz und der EU geltenden Grosshandelstarife gegenseitig festgelegt und potenziell gesenkt werden.» Mit der Revision des FMG (Art. 12abis36 Abs. 1) sowie der Verordnung über Fernmeldedienste (Art. 10a19 ff. FDV) sind zudem per 1. Juli 2021 Bestimmungen in Kraft getreten, welche sogenannte «Bill-Shocks» beim Roaming bereits stark reduzieren. Dank individueller Kostenlimiten, sekundengenauer Abrechnung (mit Ausnahme der ersten 30 Sekunden bei abgehenden Anrufen), und Tarifoptionen mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten konnten für Kundinnen und Kunden bereits wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Zudem sind auch Abonnemente mit bereits enthaltenem Roaming zunehmend beliebter und entschärfen Kostenfallen beim Roaming.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.