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23.4072 · Interpellation · 2023-09-27

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am 16. August 2023 hat der Bundesrat zwei Varianten für die Anpassung der derzeit geltenden Tarife für Physiotherapie in die Vernehmlassung geschickt. Als zentrale Begründung wird angegeben, dass die Kosten für Physiotherapie, die zwischen 2018 und 2021 um 7,4 % gestiegen sind, eingedämmt werden müssen. In der Dokumentation des Bundesrates wurden in Bezug auf die Physiotherapie folgende Punkte aufgeführt:

  • Der Anstieg der Kosten für Physiotherapie kann auf eine Verkürzung der Sitzungsdauer durch die Therapeutinnen oder Therapeuten zurückzuführen sein, damit diese die gestiegene Nachfrage nach ihren Leistungen decken können.

  • Der Anstieg der Abrechnung über die Pauschale für aufwändige Physiotherapie (20,8 % zwischen 2018 und 2021) ist von den Therapeutinnen und Therapeuten wahrscheinlich bewusst erfolgt.

  • Die beiden vorgeschlagenen Varianten haben keine grösseren Auswirkungen auf die betroffenen Akteurinnen und Akteure.

Begründung

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen ausführlich zu beantworten:

1.Auf welche Studie(n) hat sich der Bundesrat bei seiner Annahme gestützt, dass Physiotherapeutinnen und ‑therapeuten die Sitzungsdauer verkürzen und bewusst und ohne Zusammenhang mit dem aktuellen demografischen Kontext (alternde Bevölkerung, Pflege zu Hause, Abnahme der Spitalaufenthalte, Anstieg an Begleiterkrankungen, Situation nach der Covid-Pandemie) vermehrt die Pauschale für aufwändige Physiotherapie in Rechnung stellen?

2. Welche Vorkehrungen hat der Bundesrat getroffen, um sicherzustellen, dass die in die Vernehmlassung geschickten Varianten tatsächlich keine Auswirkungen auf die Hauptbetroffenen, nämlich die Physiotherapeutinnen und ‑therapeuten und die Patientinnen und Patienten, haben werden?

3. Welche Testmassnahmen hat der Bundesrat durchgeführt, um sicherzustellen, dass diese beiden Varianten dem Hauptziel gerecht werden, nämlich die Kosten für Physiotherapie einzudämmen, während gleichzeitig die Qualität der Leistungen aufrechterhalten bleibt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Zwei Positionen der aktuellen Tarifstruktur bilden die klare Mehrheit der erbrachten Leistungen: Die Einzelsitzungspauschalen für allgemeine Physiotherapie und diejenigen für aufwändige Physiotherapie machen über 90 Prozent des verrechneten Leistungsvolumens aus. Der Anstieg des Leistungsvolumens fällt in der aufwändigen Physiotherapie (+20.8% pro Jahr zwischen 2018 und 2021) jedoch deutlich stärker aus als in der allgemeinen Physiotherapie (+6.4% pro Jahr). Das Volumen der aufwändigen Physiotherapie stieg in diesem Zeitraum von weniger als einem Viertel auf rund ein Drittel der Gesamtleistungen. Die überdurchschnittliche Kostenentwicklung im Bereich der ambulanten Physiotherapie ist indessen hauptsächlich auf eine Zunahme der Konsultationen zurückzuführen, die unter anderem durch eine Verkürzung der Sitzungsdauer herbeigeführt werden kann. Dem Bundesrat liegen zwar keine Studien vor, die den Schluss zulassen, dass die Leistungsdauer von den Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten systematisch und absichtlich verkürzt wurde. Es gibt jedoch Hinweise darauf, beispielsweise in Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über die sehr kurze Dauer ihrer physiotherapeutischen Sitzungen beschweren. Entsprechende Daten oder Studien können im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, das der Bundesrat am 16. August 2023 eröffnet hat, eingebracht werden.2./3. Das mit dieser Anpassung der Tarifstruktur verfolgte Ziel ist nicht in erster Linie die Kostendämpfung, sondern eine Verbesserung der Transparenz gegenüber den Patientinnen und Patienten und allen anderen Akteurinnen und Akteuren sowie die Gewährleistung der Qualität der Leistung mithilfe der Einführung einer Zeitkomponente. Die Positionen der Tarifstruktur enthalten derzeit keine Angaben zur Sitzungsdauer. Durch die klare Festlegung einer Mindestsitzungsdauer für die beiden Hauptpositionen wird der Anreiz zur Verkürzung der Sitzungen und zur Steigerung der Anzahl Konsultationen und des Kostenvolumens verringert (Variante 1) oder sogar eliminiert (Variante 2). Unter den Tarifpartnern herrscht ausserdem auch Konsens, dass die Einführung einer Zeitkomponente notwendig ist, respektive den dringendsten Anpassungsbedarf darstellt. So können die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten erforderliche Zeit von Fall zu Fall bemessen und die von ihnen erbrachten Leistungen im Rahmen der Vorgaben in der Tarifstruktur genauer und transparenter verrechnen. Die vom Bundesrat vorgesehene Anpassung basiert zudem auf dem aktuellen Tarifmodell. Gemäss der aktuell geltenden Tarifstruktur sollte eine Sitzung in der allgemeinen Physiotherapie im Durchschnitt rund 30 Minuten dauern. Der Vorschlag des Bundesrates würde sich somit nur dann auf den Umsatz der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten auswirken, wenn die Sitzungen, die sie heute unter der Pauschale für allgemeine Physiotherapie erbringen, deutlich weniger als 30 Minuten dauern würden. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen wird auch bei jeder Physiotherapeutin und jedem Physiotherapeuten der gleiche Aufwand gleich abgegolten.

Die Anpassung der Tarifstruktur für die Physiotherapie bringt neue Probleme mit sich | Lexipedia | Lexipedia