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Wie unterstützt der Bundesrat den Fortbestand der grenzüberschreitenden Eisenbahnlinien?

23.4089 · Interpellation · 2023-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der kürzliche Entscheid der Region Bourgogne-Franche-Comté in Bezug auf das Angebot zwischen Delle und Belfort verdeutlicht, wie sich die Ansätze bei der Bestellung, der Finanzierung und der Auslegung der Angebotsziele auf grenzüberschreitenden Strecken unterscheidet. Dabei ist der Bund direkt betroffen, da er zu dieser grenzüberschreitenden Linie ein Abkommen mit Frankreich unterzeichnet hat.

Unabhängig von der Frage der Investition in die ausländische Infrastruktur besteht das Problem der Festlegung und des langfristigen Fortbestands des Angebots zwischen zwei Gebieten mit unterschiedlichen Verwaltungs- und Finanzverfahren. Die Verschlechterung des Angebots steht im Widerspruch zu den gewünschten Zielen und den vereinbarten Investitionen in das Rollmaterial und in die Infrastruktur.

Die Situation, die wir heute zwischen Delsberg und Belfort erleben, ist kein Einzelfall. Bei verschiedenen Linien zwischen der Schweiz und Frankreich oder zwischen der Schweiz und Italien bestehen keine ausreichenden Garantien für einen Fortbestand bzw. Regeln für die Bestellung und Finanzierung.

Begründung

In den Regionen, in denen der Autoverkehr über die Grenze sehr stark ist, sind die Qualität der Verkehrsanbindung, der Fortbestand, die Häufigkeit der Verbindungen, die Pünktlichkeit, die Preisgestaltung und insbesondere der Verkauf von Billets Faktoren, die für das Umsteigen auf die Bahn sehr wichtig sind.

1. Welche Instrumente stehen, wenn das Territorialitätsprinzip gilt, zur Verfügung oder müssen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass sich grenzüberschreitende Angebote trotz unterschiedlicher Verwaltungen entwickeln und fortbestehen?

2. Wie kann der Bundesrat die bereits unternommenen kantonalen Schritte zur Aufrechterhaltung und Verbesserung dieses Angebots konkret unterstützen, das eine grosse Zahl von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ansprechen könnte, die täglich mit ihrem Auto zur Arbeit in den Jura fahren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Mittelpunkt jedes Projekts für ein grenzüberschreitendes Verkehrsangebot steht der feste und gemeinsame Wille der Gebiete beidseits der Landes-grenze, für die betroffene Bevölkerung einen Service public von hoher Qualität bereitzustellen. Die Erarbeitung von Verkehrskonzepten, die kundenwirksam und zugleich gemäss dem Territorialitätsprinzip für die öffentlichen Finanzen aller Beteiligten langfristig tragbar sind, erfordert von den Bestellern auf lokaler und/oder regionaler Ebene erfahrungsgemäss ein grosses und dauerhaftes Engagement. Üblicherweise legen die für den Verkehr zuständigen regionalen Körperschaften – die Kantone im Falle der Schweiz und die Regionen in Frankreich – die Leistungen, die sie anbieten wollen, sowie deren Finanzierung gemeinsam fest. Der Bund unterstützt diesen Prozess unter Einhaltung der Regeln, die für die Finanzierung der Angebote auf Schweizer Seite gelten. Diese direkte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden beidseits der Grenze hat sich bereits mehrfach bewährt, so etwa im Rahmen des Léman Express. Der schweizerisch-französische Lenkungsausschuss, der kraft der Vereinbarung vom 5. November 1999 zum Anschluss der Schweiz an das französische Eisenbahnnetz (AS 2004 897) eingesetzt wurde, ergänzt dieses Dispositiv durch einen institutionellen Rahmen, der auch die nationale Ebene einbindet. In Bezug auf die Instrumente ist ebenfalls der grenzüberschreitende örtliche Zweckverband zu erwähnen, welcher die länderübergreifende Kooperation auf institutioneller Ebene begleitet. Im Falle einer Mitfinanzierung von Ausbauten im Ausland achtet der Bund darauf, dass die Ziele hinsichtlich des Leistungsangebots für Reisende zwischen den Bestellern des Regionalverkehrs verbindlich geregelt sind. 2. Mit dem schweizerisch-französischen Lenkungsausschuss verfügt der Bund über ein Gre-mium, in dessen Rahmen die Interessen grenzüberschreitender Vorhaben wahrgenommen werden können. Beim Angebot zwischen Delle und Belfort wurden jedoch auch nach mehrjährigem Betrieb die erwarteten Ergebnisse nicht erreicht. Im Falle der Linie Delle–Belfort mussten die Vertreter des Bundes zur Kenntnis nehmen, dass die Gespräche über eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen gescheitert sind. Der Bund bedauert dies, kann jedoch nicht stellvertretend für die französischen Behörden handeln, die für die Festlegung des Verkehrsangebots zwischen Delle und Belfort und für dessen Finanzierung zuständig sind. Auf kurze Sicht erwartet die Schweiz von der Region Burgund-Franche-Comté, dass sie in Delle dauerhaft für qualitativ gute Anschlüsse an Schweizer Züge sorgt. Mittelfristig erwartet der Bund von den regionalen Bestellern – d. h. von der Region Burgund-Franche-Comté und dem Kanton Jura –, dass sie die Zusammenarbeit zur Entwicklung eines attraktiven grenzüberschreitenden Verkehrsangebots fortsetzen. In diesem Kontext wird der Bund aufmerksam verfolgen, wie die französischen Behörden auf die Resolution des jurassi-schen Kantonsparlaments über die Wiederaufnahme des Dialogs über eine attraktive Bahn-verbindung zwischen Biel/Bienne und Belfort reagieren werden. Das Bundesamt für Verkehr ist im Rahmen seiner Zuständigkeiten bereit, diese Arbeiten zu begleiten.