23.4117 · Interpellation · 2023-09-27
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Aufwandbesteuerung ist für strukturärmere Gemeinden und Kantone ein Instrument, sich im internationalen Steuerwettbewerb einen Vorteil zu verschaffen. Die betroffenen Gemeinden generieren so für die Region überlebenswichtige und in Krisenzeiten stabile Steuereinnahmen. Wichtiger noch - sie generieren eine nachhaltige Wertschöpfung und sind damit wichtige .Wirtschaftsfaktoren ihrer Wohngemeinden.
Währendem die OECD weiterhin Druck auf den weltweiten Wettbewerb bei der Besteuerung der Unternehmen macht, ist die Aufwandbesteuerung international ein nach wie vor ein akzeptiertes Instrument. In den letzten Jahren haben einige, vor allem strukturschwächere Länder in Europa dieses sogar ausgebaut, um für vermögende Steuerzahler attraktiv zu werden. Insbesondere Italien, Portugal und Griechenland heute laufen Ländern wie Frankreich und der Schweiz den Rang ab.
Trotzdem die Aufwandbesteuerung in der Schweiz eine lange Tradition hat, steht es aktuell nicht gut um sie. Die Änderungen der nationalen Gesetze, die 2016 bzw. 2021 in Kraft getreten sind, haben den Berggemeinden und
-kantonen einen Bärendienst erwiesen. Zwar nahmen die Steuereinnahmen seither zu. Die seit Januar 2021 auch für bereits ansässige Ausländer geltenden Verschärfungen haben aber dazu eine substanzielle Zahl an nach Aufwand besteuerte Personen das Land verlassen (Beobachter vom 7. Juli 2022: «Wo sind die reichen Ausländer hin»).
Dies spricht nicht für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und verheisst auch für die Zukunft nichts Gutes. Entsprechend wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wieviel Wertschöpfung generieren pauschalbesteuerte Personen heute noch in der Schweiz (Immobilien, Konsum, Arbeitsplätze)?
2. Was bedeutet dies für die Attraktivität des Steuerstandorts Schweiz?
3. Wie hat sich der Standortwettbewerb bei der Aufwandbesteuerung europaweit entwickelt?
4. Wie sieht die Situation der Schweiz in diesem internationalen Vergleich aus?
5. Was macht die Schweiz, um attraktiv zu bleiben?
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat bereits in Beantwortung der Frage 23.7635 festgehalten hat, verfügt der Bund über keine Informationen seitens der Kantone betreffend allfällige Wohnsitzwechsel von aufwandbesteuerten Personen ins Ausland. Eine Abnahme der Anzahl Aufwandbesteuerten bedeutet jedenfalls nicht zwingend, dass diese Personen die Schweiz verlassen haben. So werden im erwähnten Artikel vom 7. Juli 2022 die Walliser Behörden mit der Aussage zitiert, dass rund zwei Drittel der zuvor Aufwandbesteuerten in die ordentliche Besteuerung gewechselt hätten und weiterhin im Wallis wohnten.
Zur Höhe der Wertschöpfung, welche nach Aufwand besteuerte Personen in der Schweiz generieren, liegen keine aktuellen Untersuchungen vor. Die Eidgenössische Steuerverwaltung untersuchte zuletzt 2010 die volkswirtschaftliche Bedeutung der Besteuerung nach dem Aufwand und machte Aussagen zu der damals mit ihr verbundenen Wertschöpfung («Die Besteuerung nach dem Aufwand aus ökonomischer Sicht», https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/estv/steuerpolitik/berichte/2010/besteuerung-nach-aufwand-aus-oekonomischer-sicht.pdf.download.pdf/2010_Besteuerung_Aufwand.pdf).
Selbst wenn bekannt wäre, wieviel Wertschöpfung nach Aufwand besteuerte Personen generieren, wären die Implikationen dieser Wertschöpfung für die Attraktivität des Steuerstandorts Schweiz unklar. Die Frage nach der Standortattraktivität stellt sich eher unter Bezugnahme auf die Fragen 3 und 4.
Eine der Aufwandbesteuerung ähnliche Form der Besteuerung existiert beispielsweise im Vereinigten Königreich («Taxation on Remittance Basis» bzw. «Resident but not domiciled (non-dom)»). Im Jahre 2017 wurde im Vereinigten Königreich eine zeitliche Begrenzung eingeführt, wodurch Steuerpflichtige nach 15 bzw. 20 Jahren vom «non-dom» Status in die reguläre Besteuerung wechseln müssen. Gemäss einer Untersuchung der Ökonomen Advani, Burgherr und Summers (IZA DP 16432, 2023) wanderten nur wenige Steuerpflichtige aufgrund des resultierenden höheren Steuersatzes ab. Weitere Beispiele für ähnliche Arten der Besteuerung gibt es in Portugal (auf zehn Jahre beschränkt) und in Griechenland, sowie seit dem Jahr 2017 in Italien. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Umfassende Zusammenstellungen auf internationaler Ebene fehlen.
Im Gegensatz zur schweizerischen Aufwandbesteuerung gilt für die vergleichbaren Formen der Besteuerung im Vereinigten Königreich und in Italien die Nationalität nicht als Ausschlusskriterium. Auch britische bzw. italienische Staatsangehörige können unter bestimmten Bedingungen unter die pauschale Besteuerung fallen. Im Gegensatz zur Schweiz ist es im Vereinigten Königreich und in Italien grundsätzlich erlaubt, eine Erwerbstätigkeit im Inland auszuüben. Dabei werden diese Einkünfte in beiden Ländern voll besteuert. Untersuchungen, welche die Situation in den drei Ländern vergleichen, sind nicht bekannt. Wie attraktiv die Schweiz also im Vergleich zum Vereinigten Königreich und zu Italien ist, ist aufgrund der Datenlage kaum zu beantworten.
Der Bundesrat betrachtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) nach den letzten Revisionen als sachgerecht und sieht hier keinen Handlungsbedarf (vgl. auch Interpellation 23.4055).