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23.4176 · Motion · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Lineare, halbstündliche Verkehrsmeldungen im Radio SRF sind kein Service public und sollen abgeschafft werden.

Begründung

Durch die flächendeckende Verfügbarkeit mobiler Navigationssysteme, Apps und durch den technischen Einsatz von TCM (UKW) und TPEG (DAB+) erhalten Autofahrer*innen jene Verkehrsinformationen, die für sie konkret nützlich sind. Die linearen, halbstündlichen Verkehrsmeldungen im Radio SRF sind überflüssig geworden und die Dauerberieselung der nicht betroffenen Hörer*innen obsolet.
SRF begründet diese Meldungen mit einem Service-Public Auftrag. Es stellt sich aber die Frage, wie dieser definiert wird. Der Sender Deutschlandfunk hat die Staumeldungen auf Grund veränderter Nutzungsgewohnheiten abgeschafft. Begründung: Sie seien überflüssig geworden. Er will dafür die gewonnene Zeit für Nachrichtensendungen nutzen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die aktuelle Konzession verpflichtet die SRG im Rahmen der Nachrichtensendungen auch Informationen mit Dienstleistungscharakter wie Wetter- und Verkehrsmeldungen zu verbreiten (Art. 6 Abs. 4 der SRG-Konzession). Diese Serviceleistungen werden vom Publikum sehr weitgehend geschätzt und genutzt. Der Bundesrat sieht sich daher nicht veranlasst, diese Konzessionsbestimmung zu ändern. Dies umso mehr, als dass der Bundesrat mit einem Verbot die Programmautonomie (Art. 93 Abs. 3 BV) der SRG zu stark beschneiden würde. Die Verbreitung der Verkehrsmeldungen im Radio stellt sicher, dass die Verkehrsmeldungen die Verkehrsteilnehmenden gut erreichen und dass die Verkehrsteilnehmenden dabei nicht abgelenkt werden. Gemäss Art. 57c Abs. 4 Strassenverkehrsgesetz müssen die Verkehrsteilnehmenden über die Verhältnisse auf den Nationalstrassen informiert und auf Gefahrenlagen hingewiesen werden. Der Bund erreicht dieses Ziel unter anderem, indem er die SRG in der Konzession mandatiert, diese Meldungen zu verbreiten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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