23.4210 · Interpellation · 2023-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Februar 2022 brach der Ukrainekrieg aus und führte zu einer weltweiten Energiekrise. Mit Überweisung der Motion 19.4202 (Eymann) ebneten Nationalrat und Ständerat Ende 2022 den Weg, um mit «energieeffizienten Minergie-P-Massnahmen die 80% Energieverluste im Gebäudebereich zu reduzieren» und dabei solare «Dach- und Fassadenflächen für die Energieproduktion zu nutzen» (PlusEnergieBauten).
1. Mehr Versorgungssicherheit : Der Bundesrat rief im 2022 alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kantone, Gemeinden und alle Unternehmungen auf, Massnahmen zu treffen, um Reserven zu schaffen und die Abhängigkeit von Öl und Gas zu reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien zu stärken. Aufgrund dieser neuen Sach- und Rechtslage wird der Bundesrat angefragt, ob er ein Umsetzungskonzept für die solare Dachnutzung insbesondere bei Landwirtschaftsbauten prüfen und vorlegen kann, um mit möglichst ganzflächig integrierten Solaranlagen die in der Motion 19.4264 (Müller Leo) begründeten 8.7 TWh/a am schnellsten optimal und preisgünstig zu nutzen?
2. Winterstrom: 2.9 TWh innert 10 Jahren. Am 20.11.2019 erklärte der Bundesrat: „Der Bundesrat unterstützt weitestgehend die Anliegen der erwähnten Motion.“ Wird der CO2-freie Solarstrom von etwa 80% der voll erschlossenen Landwirtschaftsbetriebe energetisch genutzt, kann die Schweizer Landwirtschaft mit 8.7 TWh z.B. die AKW Mühleberg, Beznau I und II in einer Dekade ersetzen. Bei einer rechtsgleichen Behandlung des solaren Landwirtschaftspotentials mit den alpinen Solaranalgen können rund 2.9 TWh (1/3 von 8.7 TWh) Winterstrom innert 10 Jahren generiert werden. Bei einer rechtsgleichen finanziellen Behandlung mit Förderbeiträgen bis 50% der energierelevanten Bauinvestitionen (wie alpine Solaranlagen) kann eine sichere Winterstromstromversorgung in erheblich kürzerer Zeit preisgünstiger realisiert werden, weil die meisten Landwirtschaftsbauten bereits erstellt und erschlossen sind. Ist der Bundesrat bereit, diese Massnahmen zu prüfen und ein entsprechendes Umsetzungskonzept im Landwirtschaftsbereich vorzulegen?
Stellungnahme des Bundesrates
In seiner Stellungnahme vom 20. November 2019 zur Motion 19.4264 begründete der Bundesrat seine Ablehnung damit, dass die in der Motion genannten Punkte mit der geplanten Revision des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) schon angegangen werden. Am 1. Januar 2023 wurde die entsprechende EnG-Revision (19.443 pa.Iv. Girod) in Kraft gesetzt. Seither können Anlagen ohne Eigenverbrauch mit bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Ab einer Leistung von 150 kW werden dazu Auktionen durchgeführt. Damit können auch Landwirtschaftsbetriebe mit grösseren Dachflächen verstärkt gefördert werden. Für kleinere Anlagen ohne Eigenverbrauch hat der Bundesrat eine hohe Einmalvergütung eingeführt, welche zurzeit bei 450 CHF/kW liegt. Ein zusätzlicher Anreiz für den Bau von ganzflächigen Photovoltaik-Anlagen besteht zurzeit durch die hohen Strommarktpreise, welche sich in gestiegenen Abnahmevergütungen niederschlagen. So ist beispielsweise die durchschnittliche Vergütung für die Produktion von Solarstrom von 2021 auf 2022 um rund 30 Prozent und von 2022 auf 2023 um rund 55 Prozent gestiegen. Am 29. September 2023 hat das Parlament zudem das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047; «Mantelerlass») verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass ab einer Anlagenleistung von 50 kW ein Teil der Kosten für die Verstärkung von Anschlussleitungen als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar sind und somit zumindest teilweise nicht mehr zu Lasten des Produzenten gehen. Des Weiteren können, gestützt auf die Strukturverbesserungsverordnung (SVV; SR 913.1), Unterstützungsbeiträge und zinslose Kredite für Bauten, Anlagen und Einrichtungen zur Speicherung nachhaltiger Energie gesprochen werden. Eine Übersicht zu verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich erneuerbare Energien bietet der Verein AgroCleanTech (www.agrocleantech.ch). Aus diesen Gründen erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, für Photovoltaik -Anlagen auf Landwirtschaftsbauten ein zusätzliches Umsetzungskonzept zu erarbeiten und weitere spezifische Massnahmen zu ergreifen.