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Mit leisen Pneus für Lärmreduktion sorgen. Branchenvereinbarung für leise Reifen

23.4288 · Motion · 2023-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Branchenvereinbarung gemäss Art. 41 a USG zur Förderung von leisen Reifen anzustreben.

Begründung

Über 1.1 Millionen Menschen in der Schweiz wohnen an lärmbelasteten Strassen. Das Rollgeräusch der Reifen verursacht bei konstanter Fahrt bereits ab ca. 22 km/h mehr Lärm als das Antriebsgeräusch der Autos. Mit leiseren Reifen lässt sich Strassenlärm markant reduzieren - direkt an der Quelle und ohne Komfortverlust. Im Januar 2023 ist ein vom BAFU in Auftrag gegebener Bericht zum Potential verschiedener Strassenlärmmassnahmen erschienen. Dieser kommt zum Schluss, dass leise Reifen den Lärm bei leichten Fahrzeugen um -2 dB, bei schweren Fahrzeugen (LKW) um -1 dB reduziert. Würde konsequent auf lärmarme Reifen gesetzt, könnten während dem Tag rund 35%, in der Nacht rund 25% der Lärmbetroffenen geschützt werden. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 22.4572 festhält, würde in einer vereinfachten und eher konservativen Abschätzung die Anzahl Personen mit Immissionsgrenzwert-Überschreitung um etwa 30% sinken, was rund 330'000 Personen entspricht.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, wonach eine Branchenvereinbarung punkto Umsetzbarkeit und Effizienz eine vielversprechende Massnahme zur Förderung leiser Reifen darstellt. Er hat sich überdies bereits in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2023 zur Interpellation Suter (22.4572) «Mit leiseren Pneus für weniger Strassenlärm sorgen» in diesem Sinne geäussert. In einer vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) veröffentlichten Studie (Kosten-/Nutzenbetrachtung von Massnahmen zur Förderung leiser Reifen ; BAFU, 2019) wurden die wirtschaftlichen Vorteile einer Branchenvereinbarung nachgewiesen. Die weiteren Arbeitsschritte wurden inzwischen geklärt und werden gegenwärtig vom BAFU geprüft. Die Arbeiten sollen 2024 fortgesetzt werden. Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen dieser Motion als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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