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23.4300 · Interpellation · 2023-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Welche Folgemassnahmen wurden auf Bundesebene basierend auf der Studie «Nurses at work» des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan und auf den verschiedenen Empfehlungen, die in dieser Studie ausgesprochen werden, ergriffen?
2. Welche Massnahmen kann der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen treffen und welche gedenkt er zu treffen, um den Mangel an Pflegepersonal zu beheben und insbesondere die vielen Abgänge, die bei Spitalberufen zu Beginn der Karriere festgestellt werden, zu verhindern?
3. Sind andere Studien vorgesehen oder laufen bereits welche, um den Behörden auf Bundes- und Kantonsebene dabei zu helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, damit der reibungslose Betrieb unserer Spitäler und die Qualität der Versorgung im Spital sichergestellt werden können?

Begründung

In der Schweiz gibt es einen chronischen und beunruhigenden Mangel an Pflegepersonal. Die Ursachen dafür wurden unter anderem in einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums mit dem Titel «Nurses at work» untersucht (Obsan Bulletin 8/2016, https://www.obsan.admin.ch/de/publikationen/2016-nurses-work-studie-zu-den-laufbahnen-im-pflegeberuf-ueber-die-letzten-40-jahre).

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bund hat bereits im 2010 erste Massnahmen zur Stärkung der Pflege ergriffen und den Masterplan Bildung Pflegeberufe ins Leben gerufen. Schwerpunkte dieser Massnahmen waren die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Anzahl an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, die Umsetzung der Bildungssystematik sowie Massnahmen in Bezug auf ausländische Fachkräfte. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative wurden zwischen 2011 und 2018 weitere Massnahmen zur Verbesserung der Fachkräftesituation in der Langzeitpflege umgesetzt; unter anderem mit Imagekampagnen und finanziellen Unterstützungsbeiträgen von kantonalen Wiedereinstiegsprogrammen. Wie der nationale Versorgungsbericht 2021 für das nicht universitäre Gesundheitspersonal gezeigt hat, konnte damit die Zahl der Ausbildungsabschlüsse zwischen 2012 und 2019 auf allen Qualifikationsstufen der Pflege deutlich gesteigert werden. Dadurch hat sich das Verhältnis zwischen Nachwuchsangebot und -bedarf gegenüber dem letzten Versorgungsbericht von 2016 verbessert. Zur Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse und Verlängerung der Berufsverweildauer in der Pflege werden in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Leistungserbringern, den Berufsverbänden und den Bildungseinrichtungen mehrere Massnahmen im Rahmen der zweiteiligen Umsetzung der Pflegeinitiative umgesetzt. In einer ersten Etappe soll die rasche Umsetzung der Ausbildungsoffensive dem Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal entgegenwirken. Das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege (BBl 2022 3205) tritt voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft. In der zweiten Umsetzungsetappe stehen Massnahmen zur Förderung der anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklung im Vordergrund. Die Vernehmlassung soll im ersten Quartal 2024 eröffnet werden.3. Am 1. Juni 2023 wurde im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» beschlossen, das Nationale Monitoring Pflegepersonal ab dem 1. Juli 2024 einzuführen. Mit diesem Monitoring werden Bund, Kantone und Arbeitgeber über ein konkretes und umfassendes Steuerungsinstrument verfügen, das die Situation in den verschiedenen Pflegebereichen sowie deren Entwicklung transparent und detailliert aufzeigt. Insbesondere werden die Anzahl offener Stellen, die Anzahl Abschlüsse, die Fluktuationsrate und der Personalbestand in der Pflege gemessen.