23.4301 · Interpellation · 2023-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der Schweiz braucht es genügend Pflegepersonal in adäquater (und den jeweiligen Anforderungen entsprechender) Qualifikation. Dieses muss aus-, weitergebildet und im Beruf gehalten werden. Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bedürfen einer entsprechenden Ausgestaltung und Abgeltung. Zu diesem Schluss kommen die GDK und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden in einer gemeinsamen Erklärung.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie erklären sich Bund und Kantone den Umstand, dass die Reallöhne seit 2011 bei der öffentlichen Verwaltung um 7,6% und im Gesundheits- und Sozialwesen, einem öffentlichen Auftrag, nur um 5,5% gestiegen sind?
- Mit welchen Massnahmen wollen Bund und Kantone sicherstellen, dass die Leistungserbringer im Gesundheitsbereich ausreichende finanzielle Mittel für anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (auf Ebene Gesetz, auf Ebene Verordnungen, insbesondere im Bereich der KLV) bzw. durch die Restfinanzierung der Kantone zur Verfügung stehen?
- Ist der Bundesrat bereit, eine koordinierende Rolle zu übernehmen, um die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu fördern und die interkantonale Zusammenarbeit zu stärken?
- Welchen Beitrag kann der Bundesrat leisten, um der seit Jahren bekannten und sich stetig akzentuierenden Unterdeckung der Pflegefinanzierung entgegenzuwirken?
Begründung
Befragungen zeigen, dass gerade in Branchen, die unter einem akuten Personalmangel leiden, die Löhne unterdurchschnittlich gestiegen sind. Dazu gehört auch das Gesundheitswesen: Die Reallohnsteigerung über den Zeitraum von 2011 bis 2021 betrug 5,5%, während die durchschnittliche Reallohnsteigerung gemäss BFS über alle Branchen hinweg 6,8% betrug (Link).
Die Unternehmensbefragung der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) bestätigt diese Ergebnisse. Die KOF kommt dabei zu folgendem Fazit: «Die Analyse zeigt, dass das Ausmass des Fachkräftemangels in einer Branche einen positiven Zusammenhang mit dem von den Unternehmen erwarteten Lohnwachstum aufweist. Das ist nachvollziehbar: Firmen, die keine Fachkräfte finden, versuchen attraktiver zu werden, indem sie die Löhne erhöhen. Zu den Ausnahmen zählen das Gesundheits- und Sozialwesen. Dort erwarten die Firmen trotz ausgeprägten Fachkräftemangels kein überdurchschnittliches Lohnwachstum. Dies dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass in diesen Bereichen eine höhere Vergütung der Leistungen schwer durchsetzbar ist.» (Link).
Selbstverständlich stellt der Lohn nicht den einzigen Gradmesser für attraktive Arbeitsbedingungen dar. Doch ist er Ausdruck der finanziellen Möglichkeiten der Leistungserbringer bzw. des Spielraums, den Bund und Kantone als Leistungsbesteller zur Verfügung stellen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine angemessene Entlöhnung ein Faktor ist, der zur Erhöhung der Berufsverweildauer der Pflegenden beiträgt. Im Rahmen der zweiten Etappe der Pflegeinitiative sollen unter anderem Massnahmen zur Förderung der anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen umgesetzt werden. Der Bund hat jedoch keine Kompetenz, die Entlöhnung im Bereich der Pflege zu regeln. 1. Gemäss Bundesamt für Statistik lag der Reallohnindex 2022 für die öffentliche Verwaltung um 5,1 % und im Gesundheits- und Sozialwesen um 4,1 % über dem Basiswert von 2010 (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Arbeit und Erwerb > Löhne, Erwerbseinkommen und Arbeitskosten > Schweizerischer Lohnindex). In der Gesamtwirtschaft stiegen die Reallöhne zwischen 2010 und 2022 mit 5,6 % leicht stärker an als in beiden Branchen. Die Lohnentwicklung nach Branchen hängt von zahlreichen Faktoren ab, wobei sich diese im Einzelnen nicht präzise bestimmen lassen. Dies gilt auch für die weiter oben erwähnte Differenz von 1 % zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Gesundheits- und Sozialwesen im Zeitraum 2010–2022.2. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und die entsprechenden Verordnungen haben nicht den Zweck, die Arbeitsbedingungen und Löhne der in der Gesundheitsversorgung tätigen Berufsgruppen zu regeln. Die Entschädigung der stationären Spitalbehandlungen nach KVG wird von den Tarifpartnern festgelegt. Die Spitaltarife richten sich nach der Entschädigung der Spitäler, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität, effizient und kostengünstig erbringen. Die Pflegeleistungen, die ambulant oder bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim erbracht werden, werden durch einen Beitrag der Krankenversicherer, durch die versicherte Person und durch die Kantone finanziert. Letztere sind als Restfinanzierer in erster Linie für die Vergütung verantwortlich. Sie sind im Endeffekt auch für die Sicherstellung der Versorgung zuständig. 3. 1998 lancierten Bund und Kantone das Projekt «Nationale Gesundheitspolitik», heute «Dialog Nationale Gesundheitspolitik», um die Herausforderungen des Gesundheitswesens gemeinsam und koordiniert anzugehen. Der «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» hat im Juni dieses Jahres beschlossen, ab Mitte 2024 das Nationale Monitoring Pflegepersonal zu implementieren. Mit diesem Monitoring werden Bund, Kantone und Arbeitgeber über ein Steuerungsinstrument verfügen, das die Situation und die Entwicklung in den verschieden Pflegebereichen aufzeigt.4. Die Debatte zur einheitlichen Finanzierung aller Leistungen nach KVG ist derzeit im Parlament im Gange. Bei Annahme einer einheitlichen Finanzierung, welche die Pflege einschliesst, würden unter anderem auch die ambulant und im Pflegeheim erbrachten Pflegeleistungen einheitlich finanziert. Das aktuelle Beitragssystem würde durch Tarifverträge für Pflegeleistungen ersetzt. Den Tarifpartnern stünde es frei, sektorübergreifende – d. h. sowohl für den ambulanten Bereich als auch für Pflegeheime geltende – Tarife für Pflegeleistungen zu vereinbaren. Hierzu sollten die Ergebnisse der parlamentarischen Debatte zu diesem Thema abgewartet werden.