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23.4302 · Motion · 2023-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen ausführlichen Bericht über die Gewalttaten und sexuellen Missbräuche vorzulegen, die in den Einrichtungen der katholischen Kirche in der Schweiz an Kindern begangen wurden. Der Bericht soll sich auf Ergebnisse einer offiziellen Kommission, eines nationalen Forschungsprogramms (NFP) oder einer wissenschaftlichen Forschung stützen, die unabhängig von der katholischen Kirche im Auftrag des Bundes durchgeführt wird. Der Bericht soll nicht nur die Verantwortung der katholischen Kirche und ihrer Mitglieder für die Taten oder deren Verschleierung vor der zivilen Strafjustiz darlegen, sondern auch die allfällige Verantwortung der Kantone und des Bundes, nicht die angemessenen Massnahmen zum Schutz der Kinder getroffen und die Verantwortlichen vor Gericht gebracht zu haben. Der Bericht soll Empfehlungen enthalten, insbesondere wie den sexuellen Missbräuchen in der katholischen Kirche sofort ein Ende gesetzt werden kann, wie sexuelle Übergriffe auf Kinder besser verhindert werden können und die Arbeit der zivilen Strafjustiz erleichtert werden kann.

Begründung

Am 19.3.2010, nach den Enthüllungen und Berichten über die sexuellen Missbräuche von Kindern durch Mitglieder des Klerus in Amerika (2002: Erzdiözese Boston), in Kanada, in Irland (2009: staatlicher Bericht), in den Niederlanden und in Deutschland, reichte ich die Interpellation 10.3246 «Aggiornamento oder Aufarbeitung in der katholischen Kirche in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch» ein, mit der ich den Bundesrat insbesondere fragte, ob er mit der katholischen Kirche Kontakt aufgenommen hätte, um gemeinsam eine Präventionsstrategie zu entwickeln, und was die Politik des Bundesrates gegenüber festen Einrichtungen sei, in denen der Schutz der Institution wichtiger sei als die Anzeige von Missbrauch. Schockierenderweise antwortete der Bundesrat, bisher keine Schritte in Richtung einer gemeinsamen Präventionsstrategie zusammen mit der Schweizerischen Bischofskonferenz unternommen zu haben, und dass ausserdem das Verhältnis Kirche-Staat in den Zuständigkeitsbereich der Kantone falle. Zu guter Letzt schlug er keine Präventionsmassnahme vor, und nahm dabei lediglich darauf Bezug, dass die staatlichen Organe ohne Anhaltspunkte keine strafrechtlichen Untersuchungen einleiten könnten.

Erst 2023, also dreizehn Jahre nach der meiner Interpellation, wurde ein erster umfassender Bericht über die Missbräuche in den Einrichtungen der katholischen Kirche veröffentlicht. Darin wurden mehr als 1000 Fälle aufgezählt. Dies verdeutlicht, dass die Täterinnen und Täter von der Kirche geschützt und die Verbrechen und die Vergehen nicht systematisch an die zivilen Strafverfolgungsbehörden gemeldet wurden.

Es ist unerlässlich, dass der Bund, wie es die irländische Regierung vor mehr als zehn Jahren gemacht hat, unabhängig von der katholischen Kirche einen ausführlichen Bericht erstellt, und dass so nicht nur alle Fakten gesammelt, sondern auch die Versäumnisse der kantonalen und staatlichen Behörden in Bezug auf die jüngsten Opfer aufgezeigt werden können. Schliesslich wird das Phänomen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in der katholischen Kirche auch in der Schweiz schon seit vielen Jahren öffentlich verurteilt und wurde der Bundesrat auf die Notwendigkeit zu handeln hingewiesen. Mit einer proaktiven Haltung, die auf die Prävention und die Wahrheitsfindung ausgelegt ist, hätten viele der jüngsten Opfer geschützt und hätte die Zerstörung von Dokumenten verhindert werden können.

Die kürzlich, am 12.9.2023 von der Universität Zürich veröffentlichte Studie, die von der katholischen Kirche finanziert wurde, zeigt, dass noch umfassendere Nachforschungen angestellt werden müssen. Es liegt am Bund, dies zu tun.

Um die Geschichte des Hilfswerks von Pro Juventute «Kinder der Landstrasse» ans Licht zu bringen, das schwerwiegende Auswirkungen auf Kinder der Jenischen, der Sinti und der Roma hatte, stützte sich der Bund auf zwei NFP (51 und 76). Um die illegalen Adoptionen aus Sri Lanka zu erforschen, erteilte das Bundesamt für Justiz der ZHAW ein Mandat, geschichtliche Recherchen und Nachforschungen anzustellen. Die irländische Regierung hatte sich für eine offizielle Untersuchungskommission entschieden.

Unabhängig davon, welches Modell für das Erstellen des Berichts gewählt wird, ist es wichtig, dass Empfehlungen für den Bund und die Kantone formuliert werden, damit den Missbräuchen in den Einrichtungen der katholischen Kirche ein Ende gesetzt und die Prävention in diesem Bereich verbessert werden kann.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist von den Vorgängen in der katholischen Kirche sehr betroffen. Er erwartet, dass sämtliche kantonalen Behörden einschliesslich der Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben wahrnehmen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung gemäss Artikel 72 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sind die Kantone für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat zuständig. Der Bund hat in diesem Bereich weder eine Kompetenz noch trägt er eine Verantwortung; dies gilt sowohl für die in der Studie dargelegten Fälle als auch für deren Aufarbeitung. Der Bundesrat weist gleichzeitig auf seine Bereitschaft hin, zum Verhältnis von Kirche und Staat einen Bericht am Beispiel von ausgewählten Kantonen zu erstellen (23.4294., Po Fischer, Das Verhältnis von Kirche und Staat auf eine klare und transparente Grundlage stellen).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.