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23.4309 · Postulat · 2023-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die verschiedenen Instrumente für die Unterstützung von Reparaturen im Stil eines «Reparaturbonus», wie es ihn im Ausland gibt, vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere:

1. die Funktionsweise, die Finanzierung sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle analysieren;

2. die Kosten einer Umsetzung in der Schweiz abschätzen;

3. analysieren, ob die Einführung eines solchen Instruments sinnvoll ist, um den hohen Preisen für Arbeitskräfte entgegenzuwirken und die Entwicklung der lokalen Reparaturbranche zu fördern.

Begründung

Laut einer Eurobarometer-Umfrage würden 77 Prozent der Europäerinnen und Europäer ihre Geräte lieber reparieren lassen, anstatt neue zu kaufen. 2020 ergab eine Umfrage der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (Stiftung für Konsumentenschutz SKS, Fédération romande des consommateurs FRC und Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana acsi), dass 97 Prozent der 3500 Befragten schon einmal einen Gegenstand wegwerfen mussten, obwohl er noch in gutem Zustand war, nur weil die Reparatur zu viel gekostet hätte oder die Ersatzteile nicht erhältlich waren. Da Schweizer Arbeitskräfte teurer sind als ausländische, kommt es logischerweise oft günstiger, einen Gegenstand neu zu kaufen, als ihn reparieren zu lassen. Unsere europäischen Nachbarn haben das ebenfalls festgestellt. Einige von ihnen haben kürzlich Instrumente, wie zum Beispiel die «Bonusreparatur», eingeführt, um das Problem anzugehen. Ein solcher Bonus ist in erster Linie für Elektrogeräte verfügbar, zum Beispiel in Österreich, Frankreich und in einem deutschen Bundesland (Thüringen). In Frankreich wurde der Bonus allerdings kürzlich auch auf Textilien und Schuhe ausgeweitet. In Österreich werden mit dem im April 2022 eingeführten Bonus 50 Prozent der Reparaturkosten, mit einer Obergrenze von 200 Euro, finanziert. Ein Jahr nach der Einführung des Bonus zieht die Bundesministerin für Klimaschutz und Umwelt eine sehr positive Bilanz mit mehr als eingelösten 560 000 Bons und mehr als 3500 Unternehmen, die an der Aktion teilnehmen.

Auch wenn die parlamentarische Initiative 20.433 das Ziel hat, die Schweizer Kreislaufwirtschaft zu stärken, und dazu beitragen könnte, gewisse Hindernisse in Bezug auf die Reparatur aus dem Weg zu räumen, geht sie inhaltlich nicht auf die Kosten ein, die von einer Reparatur abhalten können. Es ist daher sinnvoll, die Modelle zu prüfen, die dieses Problem zu lösen versuchen, und die vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der Reparaturbranche zu ergänzen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten durch Reparatur ist von vielen Faktoren abhängig. Neben den Kosten der Reparatur sind unter anderem auch das Angebot an reparierbaren Geräten, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturanleitungen und Reparateuren sowie die Bereitschaft der Konsumentinnen und Konsumenten massgeblich. Der Bund hat diesbezüglich bereits eine Massnahme ergriffen und das Schweizer Recht den Anforderungen der EU angepasst: Für sechs Gerätekategorien wie zum Beispiel Waschmaschinen und Kühlschränke müssen über mehrere Jahre Reparaturanleitungen und bestimmte Ersatzteile zur Verfügung gestellt werden (Energieeffizienzverordnung; SR 730.02). Die Parlamentarische Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken», welche derzeit vom Parlament beraten wird, hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen für Reparaturen weiter zu verbessern. Die Entscheide des Parlaments zur Pa.Iv. 20.433 sollen abgewartet werden. Ein zusätzlicher Bericht ist deshalb zurzeit nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.