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Definition der Rechtsstellung betreuender Angehöriger im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Unterstützungsstrategie auf Bundesebene

23.4333 · Postulat · 2023-11-08

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Situation betreuender Angehöriger in der Schweiz zu analysieren und dabei insbesondere auf deren Profile und Bedürfnisse einzugehen. Zu prüfen ist auch, ob es möglich und sinnvoll wäre, eine einheitliche Rechtsstellung betreuender Angehöriger auf Bundesebene zu definieren. Im Bericht sind Beispiele anderer Länder oder Regionen zu berücksichtigen, die einen Rechtsrahmen oder eine Strategie zur Unterstützung betreuender Angehöriger entwickelt haben.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die zentrale Rolle, die betreuende Angehörige bei der Betreuung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einnehmen. Über den bundesrätlichen Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen wurden denn auch bereits verschiedene Arbeiten und Berichte in diesem Bereich umgesetzt. Zudem konnten im Rahmen des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung vom 20. Dezember 2019 (AS 2020 4525), das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist, konkrete Massnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus wird in Erfüllung des Postulats Maret 21.3232, das am 17. Juni 2021 angenommen wurde, derzeit der Bericht «Kosten-Nutzen-Analyse der Massnahmen, die Unternehmen für ihre Angestellten zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ergriffen haben» erarbeitet. Schliesslich wird im Rahmen der Umsetzung der Motion Müller 22.3608 «Betreuungsentschädigung. Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital gewährleisten und die Lücke im Vollzug schliessen» aktuell eine Ausweitung der über die Erwerbsersatzordnung finanzierten Betreuungsentschädigung für Eltern von hospitalisierten Kindern ausgearbeitet. Zur Rechtsstellung von betreuenden Angehörigen auf Bundesebene hat sich der Bundesrat bereits im Rahmen seiner Stellungnahme zur Motion Maret 21.4517 «Der Bund muss die Rechtsstellung betreuender Angehöriger definieren», die zugunsten des vorliegenden Postulats zurückgezogen wurde, geäussert. Der Bundesrat erachtet die Einführung einer einheitlichen Definition als nicht umsetzbar. Grund dafür ist insbesondere, dass die verschiedenen Ansprüche von betreuenden Angehörigen derzeit auf die Ziele der einzelnen Massnahmen ausgerichtet sind und der Kreis der Anspruchsberechtigten folglich nicht identisch ist. Eine Vereinheitlichung könnte somit den verschiedenen mit den Massnahmen angestrebten Zielen zuwiderlaufen und den Bedürfnissen der Betroffenen nicht mehr unbedingt gerecht werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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