23.4337 · Postulat · 2023-11-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, qualitative Forschung zu betreiben, um den Kenntnisstand über Mehrfachdiskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität zu erweitern.
Eine Minderheit der Kommission (Gafner, de Montmollin, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller, Nantermod, Umbricht Pieren, Wismer-Felder) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Begründung
In seinem Bericht «Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen» in Erfüllung des Postulats 16.3961 von Nationalrat Reynard hält der Bundesrat grundsätzlich fest, «dass die Datenlage zu LGBTI heute tatsächlich sehr dünn ist». Er kommt zum Schluss, dass es zur Verbesserung der «Datenlage zu (Mehrfach-)Diskriminierungen im Bereich LGBTI mit quantitativen Studien [...] zuerst qualitative Forschung [braucht], um das Phänomen genauer zu untersuchen und allenfalls geeignete Fragestellungen für eine standardisierte Bevölkerungsumfrage zu entwickeln».
In den Augen des Bunderates braucht es somit qualitative Forschung, er beschränkt sich aber darauf, dies festzuhalten. Der Bundesrat muss einen Schritt weiter gehen und auf die Realisierung dieser qualitativen Forschung hinwirken.
Mit diesem Postulat hat die Kommission der Petition der Jugendsession 19.2002 «Queere Jugendliche» Folge geben.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 22. Juni 2022 in Erfüllung des Postulates Reynard 16.3961 «Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen» anerkannt, dass durch qualitative Forschung ein vertieftes Verständnis von Mehrfachdiskriminierung erlangt werden kann. Gleichzeitig hat er festgehalten, dass Forschende jederzeit Forschungsprojekte zu Fragen der Diskriminierungen von LGBTI-Personen und/oder zum Phänomen der Mehrfachdiskriminierung von LGBTI-Personen beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) einreichen können. Der Bundesrat erachtet dieses Bottom-up-Prinzip als wichtig und begrüsst folglich die Förderung und Durchführung entsprechender Forschungsvorhaben im Rahmen des SNF oder durch anderweitige Förderinstrumente. Auf Bundeseben wurden seit Publikation des Berichts weitere Arbeiten aufgenommen, um die Datenlage betreffend LGBTI-Personen laufend zu verbessern. So hat das Bundesamt für Statistik im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik Ergebnisse über die Diskriminierung durch Hassverbrechen im Sinne von Artikel 261bis StGB aufgrund der sexuellen Orientierung für 2021 und 2022 publiziert. In diesem Zusammenhang ist auch das vom Nationalrat im Juni 2022 angenommene Postulat Barrile 20.3820 «Nationaler Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche hate crimes» zu erwähnen. Dieses verlangt die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Verminderung LGBTQ-feindlicher Hate Crimes und Gewalt. Gemäss Postulat soll dieser Aktionsplan etwa Massnahmen zur Unterstützung und Schutz der gewaltbetroffenen Personen oder präventive Massnahmen zur Verminderung sowohl von Gewalt als auch von feindlichen Einstellungen gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und queeren Personen beinhalten. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, welches sich seit dem 1. Januar 2024 auch für die LGBTI-Thematik befasst, wird die Arbeiten zu diesem Aktionsplan im Laufe von 2024 aufnehmen. Es ist davon auszugehen, dass die differenziertere Datenlage sowie der Aktionsplan neue Erkenntnisse zu Mehrfachdiskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität hervorbringen werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der angespannten Situation des Bundeshaushalts sieht der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Handlungsoptionen für den Bund.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.