Lexipedia

23.4355 · Motion · 2023-12-05

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu unterbreiten. Darin sollen innerparteiliche Listenverbindungen (Verbindung von Hauptlisten mit Alterslisten, Geschlechtslisten, Regionenlisten und Flügellisten) mengenmässig beschränkt werden.

Begründung

In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der Listen und Kandidaten mehr als verdoppelt: von 262 (2003) auf 618 Listen (2023) und von 2836 auf 5909 Kandidaten. Der Hauptgrund für diesen starken Anstieg ist die explodierende Bildung von innerparteilichen Listenverbindungen. Die Vielzahl der Listen ist für die Wähler verwirrend. Dies erschwert die Wahlentscheidung, da es für die meisten Wähler schwierig ist, sich in diesem Dickicht zurechtzufinden. Zudem wird der Steuerzahler mit hohen Druck- und Versandkosten belastet. Den beteiligten Parteien nützt dies im Resultat nicht einmal etwas, wie Untersuchungen gezeigt haben.

Deshalb muss dieser Entwicklung Einhalt geboten werden. Neu sollen innerparteiliche Listenverbindungen zwar weiterhin zulässig sein, aber zahlenmässig begrenzt werden, z.B. auf drei verbundene Listen. Damit bleibt es den Parteien möglich, in einem Wahlkreis für wichtige Differenzierungen weiterhin mehrere Listen aufzustellen. Die Nachteile des heutigen Wildwuches werden aber eliminiert.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat stellt fest, dass die über die Jahre ungebrochene Tendenz zur Zunahme von Kandidaturen und Listen, aber auch die Frage der Legitimation über- und innerparteilicher Listenverbindungen nicht nur von den Parteien, sondern auch von einer breiteren Öffentlichkeit thematisiert werden. Allerdings liegen heute kaum gesicherte Erkenntnisse bezüglich möglicher Effekte (beispielsweise auf das Wahlverhalten der Stimmberechtigten u.ä.) vor. Eine Änderung der Regeln für die Nationalratswahlen hätte gegebenenfalls weitreichende Auswirkungen auf die politische Ordnung. Der Bundesrat begrüsst, dass sich aktuell die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte mit der Frage der Wahlsysteme und der Wahlrechtsregeln befassen. Es scheint dem Bundesrat angezeigt, diesen Bestrebungen und den geplanten Arbeiten nicht vorzugreifen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.