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23.7285 · Fragestunde. Frage · 2023-05-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat im März 2023 eine Vernehmlassungsvorlage zur Behindertenpolitik bis Ende 2023 angekündigt. Dabei sind beim Thema Wohnen keine verbindlichen Massnahmen in Aussicht gestellt worden. Dies obwohl das selbstbestimmte Wohnen ein Hauptanliegen von Menschen mit Behinderungen und der Uno-Behindertenrechtskonvention darstellt.

- Warum besteht hier eine Lücke?

- Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass das Thema prioritär und mit verbindlichen Massnahmen angegangen werden muss?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Thema Wohnen ist auch aus Sicht des Bundesrats zentral. Er hat daher das EDI beauftragt, bis Ende 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes zu erarbeiten und dabei zu prüfen, ob auch das selbstbestimmte Wohnen von Menschen mit Behinderungen mit gesetzlichen- Vorgaben verbessert werden kann. Darüber hinaus hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bis Ende 2023 ein Programm zum Thema Wohnen vorzulegen. Dieses zielt darauf ab, dass der Bund und weitere zentrale Akteure gemeinsam die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung beim Wohnen fördern, eine bedarfsgerechte und individuell gewählte Unterstützung beim Wohnen ermöglichen sowie die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Alltag verbessern.