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23.7359 · Fragestunde. Frage · 2023-05-31

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

- Wie viele Ausländerinnen und Ausländer sind bei den Schweizer Krankenkassen versichert?

- Wie viele davon aus dem EU/EFTA-Raum, wie viele aus sog. "Drittstaaten", wie viele aus dem Asylbereich (inkl. Status S) und wie viele Personen aus anderen Bereichen (beispielsweise illegale Einwanderer, sog. "Sans Papiers")?

Stellungnahme des Bundesrates

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für die Krankenpflege versichern. Weder die Nationalität noch der Aufenthaltsstatus sind massgebend. Aus diesen Gründen werden sie nicht erfasst. Der Bundesrat hat daher bereits in seiner Antwort auf die Motion 21.3519, "Krankenversicherungsstatistik nach Aufenthaltsstatus und Nationalität aufschlüsseln", festgehalten, dass die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung keine Angaben zu Aufenthaltsstatus und Nationalität der Versicherten enthält.

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