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23.7380 · Fragestunde. Frage · 2023-06-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Medienrecherchen weisen Einweg-E-Zigaretten - Produkte zur Inhalation von verdampften Flüssigkeiten, die auch nikotinhaltig sind - in den elektronischen Bestandteilen im Innern bleihaltige Lötstellen auf.

- Wer ist für die Prüfung in diesem Bereich zuständig?

- Ist solches Löten, insbesondere mit Blei, in der Schweiz legal?

- Falls nicht, wie gedenkt man vorzugehen, um den Verkauf von illegalen Produkten in der Schweiz möglichst schnell zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

Einweg E-Zigaretten sind elektronische Geräte und fallen unter den Geltungsbereich der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte. Zudem gilt der Anhang 2.18 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. Einweg-E-Zigaretten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Massengehalt an Blei im Werkstoff 0,1 Prozent übersteigt. Die Verwendung von Bleiloten für Einweg E-Zigaretten ist somit nicht erlaubt. Diese Vorschriften sind harmonisiert mit jenen der Europäischen Union. Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig.

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