23.7399 · Fragestunde. Frage · 2023-06-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit kann es dazu kommen, dass Arbeitnehmende eine Sehbehinderung erleiden. Leider müssen Betroffene gegenüber dem Unfallversicherer immer wieder für ihr Recht auf ein Hilfsmittel und die damit verbundene Schulung kämpfen.
Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass in diesem Fall der Unfallversicherer sowohl die Kosten für den Weissen Stock (HVUV Art. 1/Anhang) wie auch die damit verbundene Orientierung- und Mobilitätsschulung (HVUV Art. 6) finanzieren sollte?