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23.7447 · Fragestunde. Frage · 2023-06-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Stimmt es, dass die EU anstrebt, die Unterstützungszahlungen für Asylanten EU-weit zu harmonisieren und dadurch die Schweiz mit ihren höheren Unterstützungszahlungen für Asylsuchende attraktiver erscheint?

- Falls ja, was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Nein, das trifft nicht zu: Die Aufnahmerichtlinie der EU (Richtlinie 2013/33/EU) legt keine finanziellen Beträge für die Unterstützung von Asylsuchenden fest. Die Aufnahmerichtlinie sieht die Festlegung von Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten vor, einschliesslich Unterbringung, medizinischen Gesundheitsversorgung, Zugang zur Bildung und zum Arbeitsmarkt usw. Die Europäische Kommission legte 2016 einen Vorschlag zur Überarbeitung der dieser Richtlinie vor, um die Aufnahmebedingungen in der EU weiter zu harmonisieren und die Anreize für Sekundärmigration zu verringern. Dieser Vorschlag muss noch vom EU-Parlament und vom Rat angenommen werden. Auch im Revisionsvorschlag ist aber die Höhe der finanziellen Unterstützung für Asylsuchende nicht festgelegt. Für die Schweiz ist diese Richtlinie zudem nicht verbindlich und wird es auch in Zukunft nicht sein.

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