23.7540 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Dem Vernehmen nach soll einer der beiden stellvertretenden Direktoren des Bundesamtes für Polizei fedpol seit ca. zwei Jahren krankgeschrieben sein. Er wird aber noch immer als Direktionsmitglied auf dem Organigramm aufgeführt.
- Trifft dies zu? Bezieht er nach wie vor sein Gehalt?
- Was sind die Gründe dafür und wie lange wird diese Situation noch andauern?
Stellungnahme des Bundesrates
Mit Verweis auf das Bundespersonalgesetz Art. 4 Abs. 2 Bst. g, in Verbindung
mit Art. 9 der Bundespersonalverordnung «Schutz der Persönlichkeit», dürfen keine Angaben zu Personen gemacht werden.
Das Datenschutzgesetz hält zudem fest, dass Personendaten nur bekannt gegeben werden dürfen, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat.
(Datenschutzgesetz: DSG Art. 36 i.V. mit Art. 34 Abs. 1 bzw. 2 DSG) Der Bundesrat kann sich deshalb prinzipiell nicht zu Personalfällen äussern.