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23.7541 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Stimmt es, dass die Asylpraxis für afghanische Frauen und Kinder durch das SEM geändert wurde und vermehrt als Flüchtlinge anerkannt werden? Bis jetzt hat das SEM immer mitgeteilt, dass durch die Übernahme der Taliban eine Ausreise aus Afghanistan faktisch nicht möglich sei. Von woher stammen denn die afghanischen Frauen, welche in der Schweiz Asyl beantragen? Und mit welcher zeitichen Verzögerung wird mit den Männern (Familiennachzug) gerechnet?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan hat sich seit der Machtübernahme der Taliban in vielen Lebensbereichen kontinuierlich verschlechtert. Die zahlreichen Einschränkungen und auferlegten Verhaltensweisen haben gravierende Auswirkungen auf ihre fundamentalen Menschenrechte und schränken ihre Grundrechte massiv ein. Vor diesem Hintergrund können weibliche Asylsuchende aus Afghanistan sowohl als Opfer diskriminierender Gesetzgebung als auch einer religiös motivierten Verfolgung betrachtet werden – wenn nicht ohnehin andere flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsmotive zum Tragen kommen – und ihnen ist die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Die Gesuche prüft das SEM weiterhin einzelfallspezifisch. Die Zahl der afghanischen Frauen, die alleine in die Schweiz einreisen, ist nicht zuletzt kulturell bedingt wesentlich tiefer als die Zahl der allein reisenden afghanischen Männer. Meist reisen Afghaninnen im Familienverbund in die Schweiz ein. Dabei reisen afghanische Migrantinnen und Migranten via Drittstaaten wie Pakistan und dem Iran in die Schweiz ein. Bei der Prüfung des Anspruchs auf asylrechtlichen Familiennachzug gelten für Personen aus Afghanistan die gleichen strengen gesetzlichen Kriterien wie für alle anderen Nationen.