23.7568 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Den Mitgliedverbänden von Swiss Olympic wurden harte Massnahmen angedroht, falls sie die Vorgaben für die Frauenquoten in den Kaderpositionen nicht erfüllen. Diese Vorgaben sind für Sportverbände mit sportartspezifischem Geschlechtsinteresse problematisch. Warum nimmt der Bundesrat in Kauf, dass bei Nichterfüllung der Mindestquoten Lücken entstehen, wenn diese nicht mit Frauen besetzt werden können, aber geeignete männliche Kandidaten zur Verfügung stehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Sportförderungsverordnung beinhaltet u. a. Vorgaben für eine zeitgemässe Verwaltungsführung von Sportorganisationen. So müssen beispielsweise die nationalen Verbände ab Anfang 2025 in ihren Leitungsgremien eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter, nämlich je mindestens 40 Prozent sicherstellen. Die Prüfung zur Einhaltung der Vorgaben muss gemäss Artikel 72d Absatz 2 der Sportförderungsverordnung den unterschiedlichen Strukturen der Sportorganisationen und dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen. Eine Kürzung von Bundesbeiträgen kommt dann in Frage, wenn eine Sportorganisation keine ernsthaften Massnahmen zur Erreichung der Quote ergreift oder sich Massnahmen gänzlich verweigert. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass auch die genannten Gouvernanz-Vorgaben wesentlich zum Schutz von Athletinnen und Athleten beitragen, ohne dabei deren Leistungen zu beeinträchtigen oder die Sportorganisationen in ihrer Existenz zu gefährden. Diese Vorgaben berücksichtigen das Milizsystem im Sport und orientieren sich an der gesellschaftlichen Realität.